Gleichstellung im Landkreis Mayen-Koblenz
Die Gleichstellungsstelle hat die nach Artikel 3 Absatz 2 des Grundgesetzes und § 2 Absatz 9 der Landkreisordnung gesetzlich verankerte Aufgabe, sich für die Gleichberechtigung von Frauen und Männern im Landkreis Mayen-Koblenz und in der Kreisverwaltung Mayen-Koblenz einzusetzen. Das bringt ein breites Spektrum von Themen und Aufgaben mit sich, die zum einen kontinuierlich anfallen, aber zum anderen auch wechselnd als Schwerpunktthemen bearbeitet werden.
Die Gleichstellungsbeauftragte
- macht auf Benachteiligungen von Frauen in Gesellschaft und Berufsleben aufmerksam und trägt zu ihrem Abbau bei.
- fördert das Bewusstsein in der Gesellschaft zur Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern.
- tritt für Fraueninteressen bei kommunalen Entscheidungen ein.
- gibt Hilfestellung und Unterstützung für ratsuchende Menschen zum Thema Gleichstellung in Zusammenarbeit mit anderen Stellen und Einrichtungen.
- arbeitet mit Frauengruppen, Frauenverbänden und Frauenselbsthilfeorganisationen zusammen.
- setzt Akzente durch Veranstaltungen und Seminare.
Aktuell
Bitte beachten:
An den Karnevalstagen schließen die Kreisverwaltung und ihre KfZ-Zulassungsstellen donnerstags (16.02.) bereits um 11 Uhr. Rosenmontag (20.02.) sind Vewaltung und Zulassungsstellen ganztags geschlossen. Am Veilchendienstag (21.02.) ist ein Bereitschaftsdienst von 9 bis 12 Uhr eingerichtet.
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