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Schriftzug Kreisverwaltung Mayen-Koblenz

Gleichstellung im Landkreis Mayen-Koblenz

Die Gleichstellungsstelle hat die nach Artikel 3 Absatz 2 des Grundgesetzes und § 2 Absatz 9 der Landkreisordnung Mann und Frau auf Waagegesetzlich verankerte Aufgabe, sich für die Gleichberechtigung von Frauen und Männern im Landkreis Mayen-Koblenz und in der Kreisverwaltung Mayen-Koblenz einzusetzen. Das bringt ein breites Spektrum von Themen und Aufgaben mit sich, die zum einen kontinuierlich anfallen, aber zum anderen auch wechselnd als Schwerpunktthemen bearbeitet werden.

Die Gleichstellungsbeauftragte

  • macht auf Benachteiligungen von Frauen in Gesellschaft und Berufsleben aufmerksam und trägt zu ihrem Abbau bei.
  • fördert das Bewusstsein in der Gesellschaft zur Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern.
  • tritt für Fraueninteressen bei kommunalen Entscheidungen ein.
  • gibt Hilfestellung und Unterstützung für ratsuchende Menschen zum Thema Gleichstellung in Zusammenarbeit mit anderen Stellen und   Einrichtungen.
  • arbeitet mit Frauengruppen, Frauenverbänden und Frauenselbsthilfeorganisationen zusammen.
  • setzt Akzente durch Veranstaltungen und Seminare.

 

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Aktuell

Bitte beachten:
An den Karnevalstagen schließen die Kreisverwaltung und ihre KfZ-Zulassungsstellen donnerstags (16.02.) bereits um 11 Uhr. Rosenmontag (20.02.) sind Vewaltung und Zulassungsstellen ganztags geschlossen. Am Veilchendienstag (21.02.) ist ein Bereitschaftsdienst von 9 bis 12 Uhr eingerichtet.

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