Ordnung und Recht
Das Ordnungsamt des Landkreises Mayen-Koblenz hat sehr vielfältige Aufgaben wahrzunehmen. Dabei ist zu unterscheiden zwischen Aufgaben, die per Gesetz zugewiesen und die in eigener Zuständigkeit zu erfüllen sind, wie beispielsweise als verantwortliche Behörde für die Verfolgung und Ahndung der Schwarzarbeit im Bereich des Handwerks, die Wahrnehmung der Aufgaben der Unteren Jagd- und Fischereibehörde sowie der Ausländerbehörde.
Die Widerspruchsbehörde und die Bußgeldstelle bilden eine Teileinheit des Ordnungsamtes genauso wie der Zivil- und Katastrophenschutz. Daneben ist dem Ordnungsamt des Landkreises durch den Gesetzgeber auf vielen Aufgabenfeldern die Fachaufsicht über die örtlichen Ordnungsbehörden zugewiesen worden. Zum Ordnungsamt gehören auch die KFZ-Zulassungsstellen sowie die Führerscheinstelle. Diese Informationen finden Sie unter «Ausländer und Integration“" und
“Auto, Straße und Verkehr“".
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Bitte beachten:
An den Karnevalstagen schließen die Kreisverwaltung und ihre KfZ-Zulassungsstellen donnerstags (16.02.) bereits um 11 Uhr. Rosenmontag (20.02.) sind Vewaltung und Zulassungsstellen ganztags geschlossen. Am Veilchendienstag (21.02.) ist ein Bereitschaftsdienst von 9 bis 12 Uhr eingerichtet.
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