Baulasten
In vielen Fällen ist es dem Bauherrn infolge ungünstiger Lage oder Beschaffenheit seines Grundstückes nicht möglich, die Voraussetzungen an eine ordnungsgemäße Bebauung auf dem Baugrundstück selbst zu erfüllen. So kann zum Beispiel die Herstellung von Stellplätzen unmöglich sein oder es an der wegemäßigen Erschließung fehlen.
In solchen Fällen können diese öffentlich-rechtliche Verpflichtungen, ganz oder teilweise, auf ein drittes Grundstück übertragen werden. Um diese Übertragung öffentlich-rechtlich auf Dauer zu sichern, ist es erforderlich, eine Baulast zu bestellen. Diese Baulast wird in das Baulastenverzeichnis eingetragen.
Die Übernahme einer solchen Baulast erklärt der Grundstückseigentümer des zu belastenden Grundstücks gegenüber der Bauaufsichtsbehörde. Wer ein berechtigtes Interesse darlegt, kann in das Baulastenverzeichnis Einsicht nehmen. Man kann auch Auszüge aus dem Baulastenverzeichnis erhalten. Eine Baulast kann nur gelöscht werden, wenn ein öffentliches Interesse an ihr nicht mehr besteht.
Benötigte Unterlagen
- durch die Bauaufsichtsbehörde vorformulierte Verpflichtungserklärung
- ein beglaubigter Grundbuchauszug des zu belastenden Grundstücks (nicht älter als 4 Wochen)
- ein Lageplan mit Eintragung des Baukörpers und der Baulastfläche
Kosten
Mindestens 50 Euro, höchstens 500 Euro
Auszug aus dem Baulastenverzeichnis je Flurstück mindestens 15 Euro, höchstens 50 Euro - in der Regel 30 Euro
Ansprechpartner:
Claudia Dott
Bauverwaltung, Immissionsschutz
Umwelt und Bauen
Jörg Roth
Umwelt und Bauen
Referatsleiter
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