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Schriftzug Kreisverwaltung Mayen-Koblenz

"Denk mal" ans Denkmal

Für Eigentümer von Kulturdenkmälern gilt bei Umbau- oder Modernisierungsplänen immer der Grundsatz "Denk ans Denkmal”. Derzeitig sind mehr als 2.000 Kulturdenkmäler in der Denkmalliste des Landkreises Mayen-Koblenz eingetragen und sind so per Denkmalschutzgesetz geschützt. Dazu gehören Prunkstücke vergangener Zeiten wie Schlösser und Kirchen ebenso wie historische Villen, Fachwerk- und Bruchsteinhäuser, in denen es sich noch gut leben lässt.
 
Historisches Rathaus in Rhens

Gebäude, die "historische Kulturgüter”, "typische Bauwerke für die Entwicklung ihrer Stadt oder Gemeinde” oder "Zeugnis geistigen, künstlerischen, handwerklichen Schaffens” sind, müssen erhalten und gepflegt werden. Aus einem historischen Fachwerkhaus ein modernes Eigenheim mit Betonwänden zu machen, ist nicht drin. Aber das ist kein Grund zum Verzagen: Liebhaber, die den Rat der Fachleute einholen und ihr denkmalgeschütztes Haus richtig sanieren, können sich aufs Wohnen im besonderen Ambiente freuen. So braucht man für den Umbau und auch für viele Änderungen an einem Denkmal die denkmalrechtliche Genehmigung der Denkmalschützer. Es lohnt sich für Denkmalbesitzer, vor dem Planen mit den Fachleuten ins Gespräch zu kommen. Wer fachgerecht saniert - sprich erhält und pflegt, kann Steuervorteile nutzen. In Einzelfällen gibt es auch staatliche Zuschüsse. Zuständig für die Umsetzung des Denkmalschutzes im Landkreis MYK sind die Untere Denkmalschutzbehörde in der Abteilung Bauen der Kreisverwaltung und die Generaldirektion Kulturelles Erbe, Direktion Landesdenkmalpflege in Mainz.

Regelmäßig kommt der Gebietsreferent der Direktion Landesdenkmalpflege zum Sprechtag in den Landkreis. Den kostenlosen Rat des Fachmannes sollten Eigentümer unbedingt nutzen, wenn sie an ihrem Denkmal umbauen möchten. "Ein Denkmal muss keine Belastung für den Eigentümer sein, wenn er richtig damit umgeht”, wissen die Experten. Sie wollen helfen, damit die Substanz der Gebäude erhalten bleibt. Beispielsweise soll man auf die geeignete Wärmedämmung achten. Historische Gebäude, deren Baustoffe wegen falscher Dämmtechniken keine Luft bekommen, "faulen quasi weg”. Mit der richtigen Technik renoviert, kann das Gebäude noch viele Jahrzehnte hohe Wohnqualität bieten.
Die in der Denkmalliste des Landes Rheinland-Pfalz  aufgelisteten Kulturdenkmaler sind per Gesetz geschützt, daher für nahezu alle Arbeiten am und im Kulturdenkmal eine denkmalpflegerische Abstimmung und in den meisten Fällen auch eine denkmalpflegerische Genehmigung erforderlich.
Bestehen Zweifel, ob ein Gebäude ein Kulturdenkmal ist, so kann die Untere Denkmalschutzbehörde der Kreisverwaltung Mayen-Koblenz helfen. Rufen Sie an oder informieren Sie sich in der Denkmalliste!

Ansprechpartner:

Reiner Morschhäuser
Denkmalpflege
Umwelt und Bauen


Telefon: 0261 / 108-426
FAX: 0261 / 108-8-426
E-Mail: reiner.morschhaeuser@kvmyk.de
Raum: 417