Immissionsschutz
"Wo gehobelt wird, fallen Späne", lautet ein altes Sprichwort aus dem Handwerk, das in etwas größeren Dimensionen auch für moderne Industrie- und Freizeitanlagen sowie für große landwirtschaftliche Betriebe und verschiedene andere Vorhaben gilt. Es sind Anlagen, die wegen ihrer Größe, ihres Produkts oder der Nutzung eben nicht ohne Staub, Geruch, Lärm oder andere Immissionen auskommen können. Der Neubau oder eine wesentliche Veränderung solcher Anlagen kann sich auf die Umwelt auswirken.
Das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImschG) will Menschen, Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Kultur- und Sachgüter vor schädlichen Umwelteinwirkungen schützen. Wer ein solches Projekt plant, sollte, bevor er einen entsprechenden Antrag stellt, klären, ob das Vorhaben der Genehmigungspflicht nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz unterliegt. Ein immissionsschutzrechtliches Verfahren ist aufwendiger und schließt die Baugenehmigung sowie alle anderen öffentlich-rechtlichen Genehmigungen mit ein.
Tipp von den Fachleuten vom Bauamt: "Bauherren, die ein Projekt planen, das Immissionen mit sich bringt, sollten vorab klären lassen, ob es unter das Bundes-Immissionsschutzgesetz fällt. Wer zuerst eine Baugenehmigung beantragt und erst später erfährt, dass er eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung braucht, verliert Zeit und verursacht sich und den Behörden unnötige Doppelarbeit.
Das Bundes-Immissionsschutzgesetz kennt je nach Größe und Art der Anlage zwei Arten von Genehmigungsverfahren: das vereinfachte oder das förmliche Verfahren. Wichtigster Unterschied zwischen den Beiden ist, dass förmliche Genehmigungsverfahren unter den Augen der Öffentlichkeit stattfinden. Alle Antragsunterlagen werden öffentlich bekannt gemacht, damit die Allgemeinheit und die Nachbarschaft ihre Einwände vorbringen können.
Tipp von den Fachleuten vom Bauamt: "Bauherren, die ein Projekt planen, das Immissionen mit sich bringt, sollten vorab klären lassen, ob es unter das Bundes-Immissionsschutzgesetz fällt. Wer zuerst eine Baugenehmigung beantragt und erst später erfährt, dass er eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung braucht, verliert Zeit und verursacht sich und den Behörden unnötige Doppelarbeit.
Das Bundes-Immissionsschutzgesetz kennt je nach Größe und Art der Anlage zwei Arten von Genehmigungsverfahren: das vereinfachte oder das förmliche Verfahren. Wichtigster Unterschied zwischen den Beiden ist, dass förmliche Genehmigungsverfahren unter den Augen der Öffentlichkeit stattfinden. Alle Antragsunterlagen werden öffentlich bekannt gemacht, damit die Allgemeinheit und die Nachbarschaft ihre Einwände vorbringen können.
Typische Projekte, für die im Landkreis Mayen-Koblenz häufig Verfahren nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz durchgeführt werden:
- Fabriken für Fertig- oder Transportbeton
- Produktionsstätten für Fertigdecken, Steine und andere Baustoffe
- Fassreinigungsanlagen
- Mastschweineställe ab 1500 Tiere
- Güllebehälter mit mehr als 6500 Kubikmeter Volumen
- Mobile Anlagen zum Brechen und Mahlen von Gestein
- Schießstände außerhalb geschlossener Räume
Unwesentliche Änderungen bereits zugelassener Anlagen bedürfen keiner erneuten Genehmigung durch die Untere Immissionsschutzbehörde, sondern sind bei der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, Regionalstelle Gewerbeaufsicht, Stresemannstraße 3-5, 56068 Koblenz, schriftlich anzuzeigen.
Ansprechpartner:
Claudia Dott
Bauverwaltung, Immissionsschutz
Umwelt und Bauen
Birgit Hendrichs
Bauverwaltung, Immissionsschutz
Umwelt und Bauen
Weitere Informationen
Aktuell
Jetzt für den Bürgerpreis 2012 bewerben!
Sagen Sie uns Ihre Meinung zum Kreisentwicklungskonzept!
Heimatbuch - Autoren können Beiträge einsenden, Aufruf zum Fotowettbewerb
Broschüre «Jugend in MYK 2012«
Mentoringprojekt für Politikeinsteigerinnen

