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Schriftzug Kreisverwaltung Mayen-Koblenz

Wohngeld

 
Wohngeldtabelle

Wohngeld ist ein vom Bund und den Ländern getragener Zuschuss zu den Wohnkosten.

Wohngeld wird nur auf Antrag zur wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens zu den Aufwendungen für den Wohnraum geleistet. Damit sollen die Wohnkosten für einkommensschwache Haushalte, die keine Transferleistungen wie zum Beispiel Sozialgeld oder Arbeitslosengeld zwei erhalten, tragbar gestaltet werden.

Das Wohngeld wird als Mietzuschuss oder Lastenzuschuss gezahlt.


Erreichbarkeit der Wohngeldstelle - Bitte beachten !

Zur Gewährleistung einer möglichst reibungslosen und zügigen Bearbeitung der Wohngeldanträge sind im Interesse aller Antragsteller die Mitarbeiter der Wohngeldstelle persönlich und telefonisch ausschließlich innerhalb der üblichen Sprechzeiten erreichbar.

Montag - Freitag: 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr

Wir bitten um Verständnis.

Weitere Informationen
icon_pdf-dokument Antrag auf Mietzuschuss

icon_pdf-dokument Antrag auf Lastenzuschuss  

Internetseite des Finanzministeriums Rheinland-Pfalz

Ansprechpartner und Bürgerinformation

icon_pdf-dokument  Ratschläge und Hinweise zum Wohngeld 2010 [PDF: 2,2 MB]

icon_pdf-dokument  NEU_Verdienstbescheinigung [PDF: 243 KB]

icon_pdf-dokument  NEU_Mietbescheinigung [PDF: 117 KB]