Wohngeld
Wohngeld wird nur auf Antrag zur wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens zu den Aufwendungen für den Wohnraum geleistet. Damit sollen die Wohnkosten für einkommensschwache Haushalte, die keine Transferleistungen wie zum Beispiel Sozialgeld oder Arbeitslosengeld zwei erhalten, tragbar gestaltet werden.
Das Wohngeld wird als Mietzuschuss oder Lastenzuschuss gezahlt.
Erreichbarkeit der Wohngeldstelle - Bitte beachten !
Zur Gewährleistung einer möglichst reibungslosen und zügigen Bearbeitung der Wohngeldanträge sind im Interesse aller Antragsteller die Mitarbeiter der Wohngeldstelle persönlich und telefonisch ausschließlich innerhalb der üblichen Sprechzeiten erreichbar.
Montag - Freitag: 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Wir bitten um Verständnis.
Weitere Informationen
Internetseite des Finanzministeriums Rheinland-Pfalz
Ansprechpartner und Bürgerinformation
Ratschläge und Hinweise zum Wohngeld 2010 [PDF: 2,2 MB]
NEU_Verdienstbescheinigung [PDF: 243 KB]
NEU_Mietbescheinigung [PDF: 117 KB]
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