Amtsärztlicher Dienst / Begutachtung
- Untersuchungen für den öffentlichen Dienst:
Einstellungsuntersuchungen, Untersuchungen zwecks Verbeamtung, Dienstunfälle,
Dienstfähigkeit, Beihilfeangelegenheiten, Sanatoriumsaufenthalt, Kur - Eignungsuntersuchungen für bestimmte Berufe oder Tätigkeiten wie zum Beispiel
Fahrgastbeförderung, Fahrerlaubnis, Waffentauglichkeit - Untersuchungen für Sozial- und Jugendämter:
Krankenhilfe, Arbeitsfähigkeit, Erwerbsfähigkeit, Feststellung der Pflegebedürftigkeit,
Grundsicherung, Landesblindengeldgesetz - Untersuchungen für Ordnungsämter und Polizeibehörden
- Untersuchung von psychisch Kranken nach dem Unterbringungsgesetz
- Sonstige Untersuchungen des amtsärztlichen Dienstes:
Prüfungsfähigkeit, Asylbewerber, Reisefähigkeit, Kapitalabfindungen - Ausstellung von Zeugnissen zum Beispiel für Finanzämter
- Untersuchung in Betreuungssachen
- Untersuchung auf Drogenkonsum
- Untersuchungen zur Frage der Prozess- und Verhandlungsfähigkeit, Vernehmungs-,
Reise-, Haftfähigkeit von Verfahrensbeteiligten
Organisatorisches
Amtsärztliche Untersuchungen finden an allen drei Standorten nach schriftlicher Terminvereinbarung statt.
Üblicherweise beauftragt die zuständige Behörde das Gesundheitsamt, die Untersuchung durchzuführen. Das Gesundheitsamt bestellt dann den Betroffenen zu einem bestimmten Termin schriftlich ein. Sollte dieser Termin nicht wahrgenommen werden können, bitten wir um rechtzeitigen Rückruf zwecks Vereinbarung eines passenden Termins.
Es ist aber auch möglich, dass die zu untersuchende Person den Untersuchungsauftrag selbst von der anfragenden Behörde erhält. Dies ist häufig bei Einstellungsuntersuchungen der Fall. Dann senden Sie uns bitte den Untersuchungsauftrag zunächst zu. Sie erhalten anschließend so zeitnah wie möglich eine Einladung mit Untersuchungstermin von uns.
Zum Untersuchungstermin bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:
- Einladungsschreiben durch das Gesundheitsamt
- Personalausweis oder Reisepass
- weitere im Anschreiben genannte Unterlagen (zum Beispiel ärztliche Unterlagen)
Hinweis zu Einstellungsuntersuchungen
Einstellungsuntersuchungen müssen in dem Gesundheitsamt durchgeführt werden, das für den Erstwohnsitz zuständig ist. Ein Zweitwohnsitz reicht nicht aus. Sollten Sie Ihren Hauptwohnsitz außerhalb des Landkreises Mayen-Koblenz oder der Stadt Koblenz haben, finden Sie unter dem Link im blauen Kasten Ihr zuständiges Gesundheitsamt.
Hinweis zur Untersuchung auf Prüfungsfähigkeit
Die Untersuchung sollte eigentlich am Erstwohnsitz stattfinden. Ist aber für den Erkrankten die Fahrt zum Erstwohnsitz unzumutbar, kann die Untersuchung auch an dem Gesundheitsamt erfolgen, das für den Zweitwohnsitz zuständig ist. Zur Untersuchung muss ein aktuelles Attest des behandelnden Arztes mitgebracht werden. Um unnötige Wartezeiten zu vermeiden, ist eine telefonische Terminabsprache unbedingt notwendig.
Weitere Informationen
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