Jugend- und zahnärztlicher Dienst
Die wichtigsten Aufgaben des Jugendärztlichen Dienstes umfassen die Einschulungsuntersuchungen, die Erstellung von Schulgutachten (Umschulungsgutachten) überwiegend für Förderschulen sowie die Mitarbeit bei der Umsetzung des Kinderschutzgesetzes Rheinland-Pfalz.
Hinzu treten Begutachtungen von Kindern und Jugendlichen bei amtsärztlichen Fragestellungen im Auftrag von Behörden; Beratungen; Impfaktionen für weiterführende Schulen (besonders für neunte und zehnte Klassen); Untersuchungen in Kindergärten, in Förderschulen und vierten Klassen von Grundschulen; Untersuchungen in Kindergärten und Schulen bei Läusebefall. Auch der zahnärztliche Dienst ist dem jugendärztlichen Dienst angegliedert.
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