Psychiatriekoordination
Das rheinland-pfälzische Landesgesetz für psychisch kranke Personen (PychKG) ist am 01.01.1996 in Kraft getreten. Ziel des Gesetzes war und ist es, psychisch kranken Menschen eine gemeinde- und wohnortnahe bedarfsgerechte Versorgung zu ermöglichen. Die Landkreise und kreisfreien Städte wurden mit der Planung und Koordination der dazu notwendigen Hilfen beauftragt. Darüber hinaus sieht das Gesetz ausdrücklich vor, dass benachbarte Landkreise und kreisfreie Städte aufgrund regionaler Besonderheiten eine gemeinsame Koordinierungsstelle für Psychiatrie einrichten und einen gemeinsamen Psychiatriebeirat bilden können. Der Landkreis Mayen-Koblenz und die Stadt Koblenz haben von diesen Möglichkeiten Gebrauch gemacht. Die beiden Kommunen bilden eine gemeinsame Planungs- und Versorgungsregion. Sie haben einen gemeinsamen Psychiatriebeirat und Koordinierungsstelle für Psychiatrie eingerichtet sowie eine gemeinsame Psychiatrieplanung erstellt.
Seit dem 01.01.2001 ist eine gemeinsame Koordinierungsstelle für Psychiatrie bei der Kreisverwaltung Mayen-Koblenz eingerichtet.
Aufgaben der Koordinierungsstelle für Psychiatrie:
- Planung und Koordination der Hilfen für psychisch kranke Menschen in der Region
- Mitwirkung in beziehungsweise Arbeit für verschiedene Gremien
- Zusammenarbeit mit allen Ebenen der Gemeindenahen Psychiatrie
- Geschäftsführung und Sprecherfunktion im Gemeindepsychiatrischen Verbund Mayen-Koblenz / Koblenz
- Öffentlichkeitsarbeit
Christina Meirich
Gesundheit
Psychiatriekoordinatorin
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