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Schriftzug Kreisverwaltung Mayen-Koblenz

Agrarförderung

Die Agrarförderung ist ein wesentliches agrarpolitisches Instrument, um die Einkommen der landwirtschaftlichen Unternehmen in Rheinland-Pfalz zu stabilisieren und sie zugleich wettbewerbsfähig und damit existenzfähig für die Zukunft zu machen.
 
Mähdrescher auuf dem Feld

Landwirte erfüllen heute Aufgaben, die weit über die eigentliche landwirtschaftliche Tätigkeit hinausgehen. Die gezahlten Beihilfen sind somit auch eine Entlohnung für Tätigkeiten, die der Allgemeinheit zu Gute kommen. Beispielhaft sei hier auf die Erhaltung der Kulturlandschaft hingewiesen.
Die Finanzierung der Agrarförderung erfolgt überwiegend aus Mittel der Europäischen Union. In Teilbereichen ist eine Kofinanzierung des Bundes und/oder des Landes erforderlich.
Im Jahre 2005 wurde die Agrarförderung grundlegend reformiert. Diese Regelungen gelten für die Förderperiode 2005 – 2013. Zentrale Elemente dieser Reform der gemeinsamen Agrarpolitik sind:

  • Die Entkopplung der Direktzahlungen von der Produktion
  • Die Bindung der Direktzahlungen an Kriterien des Umwelt- und Naturschutzes sowie der Lebens- und Futtermittelsicherheit (Cross Compliance) und
  • Die Verwendung eines einbehaltenen Teils der Direktzahlungen für die Entwicklung des ländlichen Raumes (Modulation)

In Rheinland-Pfalz sind die Kreisverwaltungen für die Bearbeitung der Agrarförderanträge zuständig. Diese erledigen die Aufgabe auch für die angrenzenden kreisfreien Städte. So ist die Kreisverwaltung Mayen-Koblenz auch für den Bereich der Stadt Koblenz zuständig.

Für das Antragsverfahren auf Auszahlung der Beihilfen gilt als gesetzliche EU-Antragsfrist der 15.05. eines jeden Jahres. Bei diesem Termin handelt es sich um eine Ausschlussfrist mit nachgehender Verspätungsregelung. Die Verspätungsregelung gilt jedoch nicht für die Anträge auslaufender Umweltprogramme des FMA und FUL 2000. Hier ist der 15.05. eine Ausschlussfirst, das heißt für Anträge, die nach dem 15.05. eingereicht werden, kann keine Förderung ausgezahlt werden.

Voraussetzung für den Erhalt der Zahlungen ist die rechtzeitige Vorlage eines Antrages Agrarförderung, eines Flächennachweises sowie die jeweiligen Anlagen für die nachfolgend aufgeführten Prämien und Beihilfen:

Über die Schaltflächen zu den oben genannten Beihilfen erhalten Sie eine Kurzinformation zum jeweiligen Thema sowie die jeweiligen Ansprechpartner.

 

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