Höferolle
Die Höferolle ist ein Nebenbuch zum Grundbuch. Änderungen in der Höferolle, wie beispielsweise Eintragung und Löschung von Höfen sowie einzelner Grundstücke oder Rechte eines Hofes können nur mit entsprechender Genehmigung erfolgen.
Bei den Kreisverwaltungen sind zur Durchführung dieser Aufgaben Höfeausschüsse gebildet, die bestimmte ihnen zugewiesene Aufgaben zu erfüllen haben. Teilweise werden der Höfeausschuss und der/die Vorsitzende des Höfeausschusses vorbereitend für Verfahren vor dem Landwirtschaftsgericht tätig.
Weitere Informationen erhalten Sie von den zuständigen Sachbearbeitern der Kreisverwaltung.
Ansprechpartner:
Wolfgang Schmitz
Veterinärdienst und Landwirtschaft
Peter Augel
Referatsleiter
Veterinärdienst und Landwirtschaft
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