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Schriftzug Kreisverwaltung Mayen-Koblenz

Höferolle

Die Höferolle ist ein Instrument zur Bildung und Erhaltung gesunder und leistungsfähiger Höfe. Durch die Eintragung eines Hofes in der Höferolle sollen die Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur gesichert und die Zersplitterung der land- und forstwirtschaftlichen Betriebe im Wege der Erbfolge oder der Veräußerung verhindert und der geschlossene Hofübergang gefördert werden.
 
Höferolle

Die Höferolle ist ein Nebenbuch zum Grundbuch. Änderungen in der Höferolle, wie beispielsweise Eintragung und Löschung von Höfen sowie einzelner Grundstücke oder Rechte eines Hofes können nur mit entsprechender Genehmigung erfolgen.

Bei den Kreisverwaltungen sind zur Durchführung dieser Aufgaben Höfeausschüsse gebildet, die bestimmte ihnen zugewiesene Aufgaben zu erfüllen haben. Teilweise werden der Höfeausschuss und der/die Vorsitzende des Höfeausschusses vorbereitend für Verfahren vor dem Landwirtschaftsgericht tätig.

Weitere Informationen erhalten Sie von den zuständigen Sachbearbeitern der Kreisverwaltung.


Ansprechpartner:

Wolfgang Schmitz
Veterinärdienst und Landwirtschaft


Telefon: 0261 / 108-250
FAX: 0261 / 108-8-250
E-Mail: wolfgang.schmitz@kvmyk.de
Raum: 411


Peter Augel
Referatsleiter
Veterinärdienst und Landwirtschaft


Telefon: 0261 / 108-410
FAX: 0261 / 108-8-410
E-Mail: peter.augel@kvmyk.de
Raum: 414