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Schriftzug Kreisverwaltung Mayen-Koblenz

Milchquotenregelung

Im Jahre 1984 wurde die so genannte Milchquotenregelung eingeführt, um die Milchproduktion zu beschränken. Jeder Milcherzeuger erhielt eine betriebsindividuelle Milchquote.
 
Kuh ganz nah

Seit dem Jahr 2000 ist eine Übertragung beziehungsweise ein Handel der Milchquote in Deutschland grundsätzlich nur noch über Übertragungsstellen – auch Quotenbörsen genannt - möglich. In Rheinland-Pfalz ist die Übertragungsstelle bei der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz in Bad Kreuznach angesiedelt. Weitere Informationen und Formulare finden Sie unter Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz .

Quotenübertragungen außerhalb der Börse sind nur noch in Ausnahmefällen, beispielsweise bei der Übertragung ganzer Betriebe oder im Wege der Erbfolge, möglich. Hierzu bedarf es einer Bescheinigung der Kreisverwaltung nach der Milchquotenverordnung.
Vordrucke erhalten Sie auf Anfrage bei dem zuständigen Sachbearbeiter. 


Ansprechpartner:

Edmund Göderz
Veterinärdienst und Landwirtschaft


Telefon: 0261 / 108-448
FAX: 0261 / 108-8-448
E-Mail: edmund.goederz@kvmyk.de
Raum: 413