Weinmarktordnung
Von den vielseitigen Aufgaben nach der EU-Weinmarktordnung ist die Kreisverwaltung nur für die Umstrukturierung und Umstellung von Rebflächen zuständig.
Die Maßnahmen für die Umstrukturierung und Umstellung von Rebflächen zielen darauf ab, die Wettbewerbsfähigkeit der Weinerzeuger zu verbessern.
Aktuelle Informationen zu den verschiedenen Maßnahmen und den unterschiedlichen Förderungen finden Sie auf den Internetseiten des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau des Landes Rheinland Pfalz.
Ansprechpartner:
Wolfgang Schmitz
Veterinärdienst und Landwirtschaft
Aktuell
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