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Schriftzug Kreisverwaltung Mayen-Koblenz

Bußgeld

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Eine Ordnungswidrigkeit ist nach dem Gesetzestext eine rechtswidrige und vorwerfbare Handlung, für die das Gesetz als Ahndung ein Bußgeld vorsieht. Bei manchen Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung kann neben dem Bußgeld auch ein Fahrverbot von maximal 3 Monaten verhängt werden.