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Schriftzug Kreisverwaltung Mayen-Koblenz

Widerspruchsverfahren

Unterlagen die unterschrieben werdenBegehrt ein Bürger von der Verwaltung den Erlass eines ihn begünstigenden Bescheides (z.B. die Erteilung einer Baugenehmigung) und wird dieser abgelehnt, kann er sich mit dem Widerspruch gegen diese Entscheidung zur Wehr setzen. Das Gleiche gilt, wenn ein Bürger einen ihn belastenden Bescheid (z.B. eine Abrissverfügung) erhalten hat und mit diesem nicht einverstanden ist.

Das Widerspruchsverfahren hat folgende Funktionen

  • Kontrollfunkion:
    Es bietet der handelnden Behörde die Möglichkeit, die getroffene Entscheidung nochmals auf Recht- und Zweckmäßigkeit hin zu überprüfen. 
  • Rechtsschutzfunktion:
    Es ist der Klage in der Regel vorgeschaltet und stellt eine zusätzliche Rechtsbehelfsmöglichkeit für den Bürger dar.
  • Entlastungsfunktion:
    Es soll die Verwaltungs-/Sozialgerichte entlasten.

Fragen zum Widerspruchsverfahren

Ansprechpartner:

Heike Gräber
Geschäftstelle des Kreisrechtsausschusses
Ordnung und Recht


Telefon: 0261 / 108-355
FAX: 0261 / 108560
E-Mail: rechtsamt@kvmyk.de
Raum: 136

Die Mitarbeiterin ist teilzeitbeschäftigt.
Erreichbarkeit: montags bis freitags vormittags.



Gerd Müller
Geschäftsstelle des Kreisrechtsausschusses
Ordnung und Recht
Referatsleiter


Telefon: 0261 / 108-377
FAX: 0261 / 108560
E-Mail: rechtsamt@kvmyk.de
Raum: 137