Widerspruchsverfahren
Das Widerspruchsverfahren hat folgende Funktionen
- Kontrollfunkion:
Es bietet der handelnden Behörde die Möglichkeit, die getroffene Entscheidung nochmals auf Recht- und Zweckmäßigkeit hin zu überprüfen. - Rechtsschutzfunktion:
Es ist der Klage in der Regel vorgeschaltet und stellt eine zusätzliche Rechtsbehelfsmöglichkeit für den Bürger dar. - Entlastungsfunktion:
Es soll die Verwaltungs-/Sozialgerichte entlasten.
Fragen zum Widerspruchsverfahren
Wo ist der Widerspruch einzulegen?
Wie ist der Widerspruch einzulegen?
Sind Fristen zu beachten?
Welche Möglichkeiten der Erledigung eines Widerspruchsverfahrens gibt es?
Wer entscheidet über den Widerspruch?
Wie wird entschieden?
Entstehen Kosten?
Wenn ich mit einer Entscheidung des Kreisrechtsausschusses nicht einverstanden bin, welche Möglichkeit habe ich, dagegen vorzugehen?
Wie ist der Widerspruch einzulegen?
Sind Fristen zu beachten?
Welche Möglichkeiten der Erledigung eines Widerspruchsverfahrens gibt es?
Wer entscheidet über den Widerspruch?
Wie wird entschieden?
Entstehen Kosten?
Wenn ich mit einer Entscheidung des Kreisrechtsausschusses nicht einverstanden bin, welche Möglichkeit habe ich, dagegen vorzugehen?
Ansprechpartner:
Heike Gräber
Geschäftstelle des Kreisrechtsausschusses
Ordnung und Recht
Gerd Müller
Geschäftsstelle des Kreisrechtsausschusses
Ordnung und Recht
Referatsleiter
Aktuell
Jetzt für den Bürgerpreis 2012 bewerben!
Sagen Sie uns Ihre Meinung zum Kreisentwicklungskonzept!
Heimatbuch - Autoren können Beiträge einsenden, Aufruf zum Fotowettbewerb
Broschüre «Jugend in MYK 2012«
Mentoringprojekt für Politikeinsteigerinnen

