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Schriftzug Kreisverwaltung Mayen-Koblenz

Fragen und Antworten zum Bildungspaket

 
Hände mit

1. Worum geht es beim Bildungspaket?

Das Bildungspaket fördert und unterstützt Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringem Einkommen. Oftmals lässt es die finanzielle Situation von Familien nicht zu, dass die Kinder einen Sportverein besuchen, bei anderen Aktivitäten mitmachen, am gemeinsamen Mittagessen in Schule, Kita oder Hort teilnehmen oder bei Schulausflügen dabei sind. Mit dem Bildungspaket ändert sich das. Es ermöglicht den Kindern, mitzumachen, gemeinsam mit Gleichaltrigen nach der Schule Fußball zu spielen, zu musizieren, in der Schulkantine mit zu essen und ganz gezielt Unterstützung durch Lernförderung zu bekommen, wenn die Versetzung gefährdet ist.

2. Wer kann Leistungen aus dem Bildungspaket bekommen? Wie viele Kinder profitieren vom Bildungspaket?

Berechtigt sind Kinder und Jugendliche aus Familien, die Arbeitslosengeld II (Hartz IV), Sozialgeld, Sozialhilfe, Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen. In Deutschland sind dies derzeit rund 2,5 Millionen Mädchen und Jungen.
Das Bildungspaket gilt für Kinder und Jugendliche bis 25 Jahre. Ausnahme sind die Leistungen zum Mitmachen in Kultur, Sport und Freizeit – hier liegt die Altersobergrenze bei 18 Jahren.

3. Welche Leistungen sind im Bildungspaket enthalten?

Zum Bildungspaket gehören:

  • Mittagessen für Kinder, die Kitas, Kindertagespflege, Schulen oder Horte besuchen, an denen regelmäßig warme Mahlzeiten angeboten werden
  • Lernförderung für Schülerinnen und Schüler, die das Lernziel nicht erreichen oder deren Versetzung gefährdet ist. Die Lehrerin oder der Lehrer muss den Bedarf bestätigen.
  • Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben; das bedeutet für alle Kinder und Jugendlichen bis 18 Jahre, die in Sport, Kultur und sonstiger Freizeit mitmachen, werden beispielsweise die Mitgliedsbeiträge für den Fußballverein oder die Musikgruppe übernommen.
  • Teilnahme an Tagesausflügen, die von den Schulen oder Kitas organisiert werden. Die Kosten für mehrtägige Ausflüge werden wie bisher erstattet.
  • Schulbedarf wie Stifte, Hefte, Wasserfarben oder der Schulranzen.
  • Schülerbeförderung für Schüler, die die nächstgelegene Schule ihres gewählten Bildungsgangs (in der Regel ab Sekundarstufe II) besuchen. Voraussetzung ist, dass die Kosten tatsächlich erforderlich sind und nicht bereits von anderer Seite übernommen werden.

4. Welchen Umfang hat das Bildungspaket für das einzelne Kind und insgesamt?

Das Bildungspaket enthält für jedes Kind folgende Beträge:

  • einen Zuschuss für jede warme Mahlzeit in der Schulkantine, im Hort oder in der Kindertageseinrichtung. Der Eigenanteil der Familien liegt bei einem Euro täglich.
  • Lernförderung bekommen Schülerinnen und Schüler, die das Lernziel nicht erreichen oder deren Versetzung gefährdet ist. Übernommen werden Kosten, die sich an den
    ortsüblichen Preisen für Lernförderung orientieren.
  • 10 Euro monatlich für die Teilnahme an Sport-, Kultur- und sonstigen Freizeitaktivitäten
  • tatsächlich anfallende Kosten für Tagesausflüge in Schule und Kita.
  • 100 Euro jährlich für Schulbedarf, davon 70 Euro im ersten und 30 Euro im zweiten Schulhalbjahr
  • Die Kosten für die Schülerbeförderung werden entweder insgesamt übernommen oder es gibt, wenn die Karte auch für andere Fahrten genutzt werden kann, einen Zuschuss. Voraussetzungen sind, dass die Beförderung zur nächsten Schule notwendig ist und die Kosten nicht von anderer Seite übernommen werden.

Die Leistungen des Bildungspakets werden überwiegend als Sach- bzw. Dienstleistungen gewährt. So kommen sie direkt und zielgenau den Kindern zugute. Mit der Bezahlung haben die Familien in der Regel nichts zu tun.

5. Wer ist Ansprechpartner für die Familien? Wer gewährt die Leistung?

  • Für Bezieher von SGB II-Leistungen ist Ansprechpartner Ihr zuständiges Jobcenter
  • Für Bezieher von Wohngeld, Kinderzuschlag, SGB XII-Leistungen und Asylbewerberleistungsgesetz die Kreisverwaltung Mayen-Koblenz

6. Ab wann können die Leistungen bei der Kommune bzw. im Jobcenter beantragt werden?

Das Bildungspaket wurde am 25. Februar 2011 verabschiedet und gilt ab dem 1. des Monats, in dem der Antrag gestellt wurde. Entsprechend können die Familien die Leistungen bei der für sie jeweils zuständigen Behörde beantragen.

7. Wie funktioniert die Abrechnung der Leistungen bzw. Kostenerstattung?

Für die Leistungsabrechnung und Kostenerstattung gibt es unterschiedliche Varianten. Die Kreisverwaltung Mayen-Koblenz bestimmen vor Ort das Verfahren und informieren Bürgerinnen und Bürger sowie Anbieter über das Prozedere.

8. Was müssen Vereine, Verbände, Initiativen oder Gruppen tun, wenn sie sich an der Umsetzung beteiligen möchten?

Ob Vereine, Jugendgruppen oder Nachhilfelehrer: Wer beim Bildungspaket mitmachen und bedürftigen Kindern und deren Familien helfen möchte, sollte sich zuerst an die zuständige Behörde (Jobcenter, Kreisverwaltung Mayen-Koblenz oder Verbands- bzw. Stadtverwaltung) wenden. Dort erhalten Sie die erforderlichen Informationen.

9. Wie können sich Kitas und Schulen beteiligen?

Auch Schulen und KiTas sollten sich mit der zuständigen Behörde in Verbindung setzen, wenn sie beim Bildungspaket mitmachen wollen.
Lehrer und Erzieher spielen beim Bildungspaket eine wichtige Rolle: Sie kennen die Stärken und Schwächen der Kinder besonders gut und können den Eltern Tipps geben, welche Angebote aus dem Bildungspaket für das einzelne Kind sinnvoll sind.
Insbesondere bei der Nachhilfe sind die Schulen gefragt: Erst wenn sie bestätigen, dass ein Kind das Lernziel nicht erreicht oder die Versetzung gefährdet ist, können Eltern Nachhilfe aus dem Bildungspaket beantragen.

Hier finden Sie alle Anträge und Ansprechpartner bei der Kreisverwaltung:

 

Ihre Ansprechpartner: 

Gerti Bengel
Soziales


Telefon: 0261 / 108-524
FAX: 0261 / 108-8-524
E-Mail: bildungspaket@kvmyk.de
Raum: 431