Raumordnung und Landesplanung
Aufgaben
Schwerpunkte
Schwerpunkte in diesem Aufgabenbereich sind die Abgabe von landesplanerischen Stellungnahmen zu Bauleitplanungen kreisangehöriger Kommunen sowie das Verfassen von Stellungnahmen zu raumbedeutsamen Maßnahmen. Darüber hinaus werden in relevanten Einzelfällen raumordnerische Prüfungen durchgeführt. Insbesondere hier nimmt die Landesplanung ihre Koordinierungsaufgabe wahr.
Die Leitvorstellungen der Raumordnung ergeben sich aus dem Raumordnungsgesetz des Bundes (ROG) und dem rheinland-pfälzischen Landesplanungsgesetz (LPlG).
Zuständige Landesplanungsbehörden sind
- das Ministerium des Innern und für Sport als Oberste Landesplanungsbehörde
- die Struktur- und Genehmigungsdirektionen (SGD) Nord und Süd als Obere Landesplanungsbehörde
- die Kreisverwaltungen als Untere Landesplanungsbehörden (Auftragsangelegenheit)
Ansprechpartner:
Markus Knab
Kreisentwicklungs-, Landesplanung, Dorferneuerung
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