Kreisrecht
Die Tätigkeit des Landkreises wird neben den Gesetzen und Verordnungen des Bundes und des Landes durch das Kreisrecht bestimmt. Hier finden Sie die wichtigsten Rechtsvorschriften für den Landkreis Mayen-Koblenz.
Bitte beachten Sie, dass die bereitgestellten Texte keine amtlichen Fassungen sind. Rechtsverbindlich sind ausschließlich die Fassungen, die sich aus den amtlichen Bekanntmachungen ergeben, die in der Regel im Amtsblatt des Landkreises Mayen-Koblenz veröffentlicht werden.
Aktuell
Bitte beachten:
An den Karnevalstagen schließen die Kreisverwaltung und ihre KfZ-Zulassungsstellen donnerstags (16.02.) bereits um 11 Uhr. Rosenmontag (20.02.) sind Vewaltung und Zulassungsstellen ganztags geschlossen. Am Veilchendienstag (21.02.) ist ein Bereitschaftsdienst von 9 bis 12 Uhr eingerichtet.
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Eintrittskarten werden in den nächsten Tagen verschickt
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