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Schriftzug Kreisverwaltung Mayen-Koblenz

Wahlen

Wahlen und Demokratie hängen eng zusammen. Ohne regelmäßige Wahlen gibt es keine Demokratie. Wer wählt, wirkt am politischen Entscheidungsprozess mit.

Das Wahlrecht ist im Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland verankert. Nach Artikel 20 des Grundgesetzes geht alle Staatsgewalt vom Volke aus und wird in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.

 

Ebenen auf denen gewählt wird ...

Wahlen finden auf unterschiedlichen Ebenen statt:

Kommunalwahlen entscheiden über

  • die Zusammensetzung des Kreistags und der Räte in den Gemeinden, Städten und Verbandsgemeinden
  • die Besetzung des Amts des Landrates und der Bürgermeister,
  • kommunalpolitische Vorhaben.

Landtagswahlen entscheiden über

  • Regierung und Opposition im Land,
  • landespolitische Entwicklungen,
  • über die politische Rolle des Landes im Bundesrat und der Bundesgesetzgebung.

Bundestagswahlen entscheiden über

  • Regierung und Opposition im Bund,
  • bundespolitische Vorhaben.

Europawahlen entscheiden über

  • die Zusammensetzung des Europäischen Parlaments.

Wahlgrundsätze

 Wahlen sind in Deutschland allgemein, unmittelbar, frei, gleich und geheim.

  • Allgemein bedeutet, dass grundsätzlich jeder Bürger wählen darf.
  • Unmittelbar heißt, dass die Wähler die Kandidaten ohne die Zwischenschaltung von Wahlmännern wählen.
  • Frei bedeutet, dass auf die Wähler kein Druck ausgeübt werden darf.
  • Gleich heißt, dass jeder Stimme gleiches Gewicht zukommt.
  • Geheim bedeutet, dass niemand wissen darf, wer wie gewählt hat - es sei denn, der Wählende gibt dies selbst bekannt.

Aktives und passives Wahlrecht

Man unterscheidet aktives und passives Wahlrecht:

Aktives Wahlrecht ist das Recht, an den Wahlen durch Stimmabgabe aktiv mitzuwirken.

Als passives Wahlrecht (Wählbarkeit) bezeichnet man das Recht einer Person, selbst gewählt werden zu können.

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Aktuell

Bitte beachten:
An den Karnevalstagen schließen die Kreisverwaltung und ihre KfZ-Zulassungsstellen donnerstags (16.02.) bereits um 11 Uhr. Rosenmontag (20.02.) sind Vewaltung und Zulassungsstellen ganztags geschlossen. Am Veilchendienstag (21.02.) ist ein Bereitschaftsdienst von 9 bis 12 Uhr eingerichtet.

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Eintrittskarten werden in den nächsten Tagen verschickt

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