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Schriftzug Kreisverwaltung Mayen-Koblenz

Wahl des Beirates für Migration und Integration

In Landkreisen, in denen mehr als 5.000 ausländische Einwohner ihre Hauptwohnung haben, ist ein Beirat für Migration und Integration einzurichten. In anderen Landkreisen kann aufgrund einer Satzung ein Beirat eingerichtet werden. Der Beirat wird für die Dauer von fünf Jahren gewählt. Die Anzahl der Mitglieder ist in einer Satzung zu bestimmen.
 
Weiße und schwarze Hand

Wahlberechtigt sind alle Ausländer sowie Einwohner, die als Spätaussiedler oder deren Familienangehörige oder durch Einbürgerung die deutsche Staatsangehörigkeit erworben haben. Wer an der Wahl teilnehmen möchte muss darüber hinaus das 18. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens drei Monaten im Landkreis Mayen-Koblenz wohnen und darf nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen worden sein. Wählbar sind über diesen Personenkreis hinaus auch alle Bürgerinnen und Bürger des Landkreises Mayen-Koblenz.
 
Der Beirat für Migration und Integration ersetzt den bisherigen Ausländerbeirat.


Wahl des Beirates für Migration und Integration 2009

Der Wahlausschuss des Landkreises Mayen-Koblenz hat das endgültige Ergebnis in seiner Sitzung am 12.11.2009 festgestellt. 
 
  Wahlergebnis [PDF: 41 KB]
  Wahlergebnis - grafische Darstellung [PDF: 182 KB]
  Sitzverteilung [PDF: 44 KB]
  Sitzzuteilung [PDF: 17 KB]
  Ergebnisse auf Stimmbezirksebene [PDF: 11 KB]   
 
Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 16.11.2009 weitere fünf Mitglieder in den Beirat für Migration und Integration entsandt. Der Beirat für Migration und Integration des Landkreises Mayen-Koblenz besteht damit aus insgesamt 15 Mitgliedern, 10 gewählten und fünf berufenen Personen.

Weitere Informationen

Informationen zum Beirat für Migration und Integration

  Satzung über die Einrichtung eines Beirates für Migration und Integration [PDF: 53 KB]

Ansprechpartner:

Anja Weber
Zentrale Steuerung


Telefon: 0261 / 108-217
FAX: 0261/ 108-8-217
E-Mail: anja.weber@kvmyk.de
Raum: 234