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Schriftzug Kreisverwaltung Mayen-Koblenz

Kinder, Jugendliche und Familien

Kinder- und Familienfreundlichkeit ist ein unverwechselbares Markenzeichen der Politik im Landkreis Mayen-Koblenz. Seit 1996 stellte MYK kurzfristig den Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz für Kinder ab drei Jahren sicher. Ab August 2010 besteht der Rechtsanspruch bereits für Kinder ab zwei Jahren. Für Einjährige tritt der Rechtsanspruch im Jahr 2013 ein. Hinzu kommt, dass in Rheinland-Pfalz die Familien sukzessive keine Elternbeiträge für den Besuch des Kindergartens für Kinder ab zwei Jahren zahlen müssen. Ab August 2010 ist der Besuch des Kindergartens für Kinder ab zwei Jahre frei. Mehr Informationen und wichtige Adressen finden Sie unter "Kinderbetreuung".
 
Kind als Clown verkleidet

Perspektiven für die Jugend

Ein familienfreundlicher Landkreis muss speziell etwas für Jugendliche tun. Im Landkreis Mayen-Koblenz bilden eine Vielzahl von Vereinen und Verbänden ein starkes Fundament der Jugendarbeit. Gemeinsam mit vielen freien Trägern schaffen sie ein facettenreiches Angebot für junge Menschen – ergänzt durch die Jugendämter der großen kreisangehörigen Städte Andernach und Mayen und insbesondere für den ländlichen Raum durch die Jugendfachkräfte des Kreisjugendamtes. Weitere Informationen erhalten Sie unter “Jugendförderung“.