Wirtschaftliche Jugendhilfe
Sie beinhaltet aber keinen eigenen Leistungsanspruch, sondern setzt primär die Arbeit des Allgemeinen Sozialen Dienstes (ASD) fort, indem sie an dessen Leistungsentscheidungen mitwirkt und diese praktisch in die Tat umsetzt. Sie benachrichtigt die Antragsteller und die Leistungsanbieter über die Hilfegewährung und trägt die Kosten der Hilfen. Bei teilstationären und stationären Leistungen, wie zum Beispiel Tagesgruppen, Vollzeitpflege und Heimerziehung prüft sie, ob die Antragsteller in der Lage sind entsprechend ihren finanziellen Verhältnissen Kostenbeiträge zu leisten.
Die Leistungsanbieter arbeiten auf der Grundlage von Stunden- beziehungsweise Tagessätzen. Diese Vergütungssätze werden zwischen Anbieter und öffentlicher Jugendhilfe ausgehandelt und in der Regel für einen Jahreszeitraum vereinbart.
Viele freie Träger, insbesondere auf kirchlicher Basis, leisten in Beratungsstellen Unterstützung für Kinder, Jugendliche und Eltern. Beispielhaft sind zu nennen die Erziehungs- und Lebensberatungsstellen, die Schwangerenberatung und der Kinderschutzdienst. Die dort entstehenden Personal- und Sachkosten werden nicht nur von den jeweiligen Trägern sondern auch zu landesweit festgelegten beziehungsweise regional vereinbarten Anteilen vom Landkreis mitfinanziert.
Landes- beziehungsweise bundesweite Entscheidungen zur Entwicklung des Jugendhilfebedarfs und der Jugendhilfeangebote bedürfen einer empirischen Grundlage. Die wirtschaftliche Jugendhilfe erarbeitet wertvolle statistische Grundlagen in Form der Entwicklung der Zahl und der Struktur der Hilfeempfänger, wie auch des sich ständig verändernden Finanzbedarfs.
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An den Karnevalstagen schließen die Kreisverwaltung und ihre KfZ-Zulassungsstellen donnerstags (16.02.) bereits um 11 Uhr. Rosenmontag (20.02.) sind Vewaltung und Zulassungsstellen ganztags geschlossen. Am Veilchendienstag (21.02.) ist ein Bereitschaftsdienst von 9 bis 12 Uhr eingerichtet.
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