Adoptionsvermittlung
Was bedeutet Adoptionsvermittlung?
Die gemeinsame Adoptionsvermittlungsstelle für den Landkreis Mayen-Koblenz mit den Städten Andernach und Mayen sowie die Stadt Koblenz nimmt den Vermittlungsauftrag von abgebenden Müttern/ Eltern wahr, die für sich entschieden haben, ihr Kind nicht selbst zu erziehen sondern für immer in die Betreuung anderer Eltern zu geben. Dabei beraten wir auch über die Möglichkeiten, ein Kind selbst zu erziehen.
Mit Bewerberehepaaren, die gerne ein Kind aufnehmen möchten, werden in persönlichen Gesprächen und Seminaren die Möglichkeiten, Erwartungen, Ziele, rechtliche und persönliche Voraussetzungen, Abläufe und Verfahrensweisen bei einer Adoption geklärt. Bei erfolgreicher Vermittlung begleiten wir die Familie bis zum Abschluss des Verfahrens, auf Wunsch auch darüber hinaus.
Adoptierten und Herkunftsfamilien helfen wir nach unseren Möglichkeiten und den rechtlichen Gegebenheiten bei der Suche nach Familie und Wurzeln.
Mit Bewerberehepaaren, die gerne ein Kind aufnehmen möchten, werden in persönlichen Gesprächen und Seminaren die Möglichkeiten, Erwartungen, Ziele, rechtliche und persönliche Voraussetzungen, Abläufe und Verfahrensweisen bei einer Adoption geklärt. Bei erfolgreicher Vermittlung begleiten wir die Familie bis zum Abschluss des Verfahrens, auf Wunsch auch darüber hinaus.
Adoptierten und Herkunftsfamilien helfen wir nach unseren Möglichkeiten und den rechtlichen Gegebenheiten bei der Suche nach Familie und Wurzeln.
Aufgaben der Adoptionsvermittlung:
- Information, Beratung, Vorbereitung von Adoptionsbewerbern
- Beratung und Hilfe für abgebende Mütter/ Eltern
- Vermittlung von Kindern in Adoptionspflegeverhältnisse
- Mitwirkung, Hilfe und Beratung in allen Adoptionsverfahren
- Mitwirkung im vormundschaftsgerichtlichen Verfahren und bei den sog. 'Stiefelternadoptionen'; auch bei Kindern die aus dem Ausland vermittelt wurden
- Zusammenarbeit mit weiteren anerkannten Adoptionsvermittlungsstellen in privater Trägerschaft
- Begleitung der Adoptionspflegefamilien
Um Terminvereinbarung wird gebeten.
Weitere Informationen
Aktuell
Bitte beachten:
An den Karnevalstagen schließen die Kreisverwaltung und ihre KfZ-Zulassungsstellen donnerstags (16.02.) bereits um 11 Uhr. Rosenmontag (20.02.) sind Vewaltung und Zulassungsstellen ganztags geschlossen. Am Veilchendienstag (21.02.) ist ein Bereitschaftsdienst von 9 bis 12 Uhr eingerichtet.
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