Beistandschaften
Was ist eine Beistandschaft?
Feststellung der Vaterschaft
Erfolgt keine freiwillige Anerkennung durch den Kindesvater, kann das Jugendamt als Beistand eine Vaterschaftsfeststellungsklage führen. Wird Klage erhoben, vertritt der Beistand –wie ein Anwalt- das Kind vor Gericht. Dies geschieht in Absprache mit Ihnen.
Geltendmachung und Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen
Sie sind allein Erziehender eines minderjährigen unverheirateten Kindes, das in Ihrem Haushalt lebt. Der unterhaltspflichtige andere Elternteil kommt seiner Unterhaltsverpflichtung nicht nach.
Hier ermittelt der Beistand, ob und in welcher Höhe der Unterhaltsverpflichtete in der Lage ist, Unterhaltsbeiträge zu erbringen. Er sorgt dafür, dass diese Unterhaltsverpflichtung durch einen vollstreckbaren Titel abgesichert wird. Das kann durch die freiwillige Beurkundung der Unterhaltsverpflichtung beim Jugendamt geschehen oder durch eine entsprechende gerichtliche Entscheidung.
Soweit eine einvernehmliche Regelung nicht möglich ist, leitet der Beistand die erforderlichen gerichtlichen Schritte ein und vertritt das Kind vor Gericht. Dies geschieht in Absprache mit dem Elternteil, in dessen Haushalt das Kind lebt.
Die Beauftragung eines Rechtsanwaltes ist daher in der Regel entbehrlich.
Der Beistand kümmert sich auch um die Durchsetzung der Unterhaltsansprüche, zum Beispiel im Rahmen geeigneter Zwangsvollstreckungsmaßnahmen.
Durch die Einrichtung einer Beistandschaft wird die elterliche Sorge nicht eingeschränkt.
Weitere Informationen
Antrag auf Einrichtung einer Beistandschaft [Microsoft-DOC: 155 KB]
Aktuell
Bitte beachten:
An den Karnevalstagen schließen die Kreisverwaltung und ihre KfZ-Zulassungsstellen donnerstags (16.02.) bereits um 11 Uhr. Rosenmontag (20.02.) sind Vewaltung und Zulassungsstellen ganztags geschlossen. Am Veilchendienstag (21.02.) ist ein Bereitschaftsdienst von 9 bis 12 Uhr eingerichtet.
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