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Schriftzug Kreisverwaltung Mayen-Koblenz

Beistandschaften

Was ist eine Beistandschaft?

Die Beistandschaft ist ein kostenloses Hilfeangebot des Jugendamtes zur Feststellung der Vaterschaft sowie Geltendmachung und Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen minderjähriger Kinder.

Feststellung der Vaterschaft

Sie haben ein Kind geboren, sind nicht verheiratet und der Vater des Kindes ist nicht bereit, die Vaterschaft Baby mit Schnulleranzuerkennen. Hier kann das Jugendamt, als Beistand, den von Ihnen benannten Vater zur freiwilligen Vaterschaftsanerkennung per Urkunde auffordern. Die erfolgte Vaterschaftsanerkennung wird nur mit Ihrer urkundlichen Zustimmung als Mutter wirksam.

Erfolgt keine freiwillige Anerkennung durch den Kindesvater, kann das Jugendamt als Beistand eine Vaterschaftsfeststellungsklage führen. Wird Klage erhoben, vertritt der Beistand –wie ein Anwalt- das Kind vor Gericht. Dies geschieht in Absprache mit Ihnen.

Geltendmachung und Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen

Sie sind allein Erziehender eines minderjährigen unverheirateten Kindes, das in Ihrem Haushalt lebt. Der unterhaltspflichtige andere Elternteil kommt seiner Unterhaltsverpflichtung nicht nach.

Hier ermittelt der Beistand, ob und in welcher Höhe der Unterhaltsverpflichtete in der Lage ist, Unterhaltsbeiträge zu erbringen. Er sorgt dafür, dass diese Unterhaltsverpflichtung durch einen vollstreckbaren Titel abgesichert wird. Das kann durch die freiwillige Beurkundung der Unterhaltsverpflichtung beim Jugendamt geschehen oder durch eine entsprechende gerichtliche Entscheidung.

Soweit eine einvernehmliche Regelung nicht möglich ist, leitet der Beistand die erforderlichen gerichtlichen Schritte ein und vertritt das Kind vor Gericht. Dies geschieht in Absprache mit dem Elternteil, in dessen Haushalt das Kind lebt.
Die Beauftragung eines Rechtsanwaltes ist daher in der Regel entbehrlich.

Der Beistand kümmert sich auch um die Durchsetzung der Unterhaltsansprüche, zum Beispiel im Rahmen geeigneter Zwangsvollstreckungsmaßnahmen.

Durch die Einrichtung einer Beistandschaft wird die elterliche Sorge nicht eingeschränkt.

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