Elterliche Sorge
Bei Kindern miteinander verheirateter Eltern
Die Eltern haben die gemeinsame elterliche Sorge während der Ehe und im Regelfall auch nach der Scheidung. Im Scheidungsfall trifft das Familiengericht während des Scheidungsverfahrens nur dann eine Entscheidung zur elterlichen Sorge, wenn ein Elternteil die alleinige elterliche Sorge beantragt. Bei allen familiengerichtlichen Verfahren zum Sorgerecht und zum Umgangsrecht hat das Jugendamt eine Mitwirkungspflicht. Hier helfen Ihnen die für Ihren Wohnort zuständigen
Mitarbeiter des Allgemeinen Sozialdienstes.
Bei Kindern nicht miteinander verheirateter Eltern
Grundsätzlich obliegt die elterliche Sorge der Mutter alleine. Beide Elternteile können aber erklären, dass Sie die elterliche Sorge gemeinsam ausüben wollen. Dies geschieht in einer sogenannten Sorgerklärung, die bei einem Notar oder beim Jugendamt beurkundet werden kann. Beurkundungen beim Jugendamt sind kostenlos.
Weitere Informationen
Merkblatt elterliche Sorge [MS Word Dokumentvorlage: 24 KB]
Aktuell
Bitte beachten:
An den Karnevalstagen schließen die Kreisverwaltung und ihre KfZ-Zulassungsstellen donnerstags (16.02.) bereits um 11 Uhr. Rosenmontag (20.02.) sind Vewaltung und Zulassungsstellen ganztags geschlossen. Am Veilchendienstag (21.02.) ist ein Bereitschaftsdienst von 9 bis 12 Uhr eingerichtet.
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