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Schriftzug Kreisverwaltung Mayen-Koblenz

Elterliche Sorge

 
Familie mit Kindern vor blauem HImmel auf Wiese

Bei Kindern miteinander verheirateter Eltern

Die Eltern haben die gemeinsame elterliche Sorge während der Ehe und im Regelfall auch nach der Scheidung. Im Scheidungsfall trifft das Familiengericht während des Scheidungsverfahrens nur dann eine Entscheidung zur elterlichen Sorge, wenn ein Elternteil die alleinige elterliche Sorge beantragt. Bei allen familiengerichtlichen Verfahren zum Sorgerecht und zum Umgangsrecht hat das Jugendamt eine Mitwirkungspflicht. Hier helfen Ihnen die für Ihren Wohnort zuständigen icon_interner-link Mitarbeiter des Allgemeinen Sozialdienstes.

Bei Kindern nicht miteinander verheirateter Eltern

Grundsätzlich obliegt die elterliche Sorge der Mutter alleine. Beide Elternteile können aber erklären, dass Sie die elterliche Sorge gemeinsam ausüben wollen. Dies geschieht in einer sogenannten Sorgerklärung, die bei einem Notar oder beim Jugendamt beurkundet werden kann. Beurkundungen beim Jugendamt sind kostenlos.

 

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Aktuell

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An den Karnevalstagen schließen die Kreisverwaltung und ihre KfZ-Zulassungsstellen donnerstags (16.02.) bereits um 11 Uhr. Rosenmontag (20.02.) sind Vewaltung und Zulassungsstellen ganztags geschlossen. Am Veilchendienstag (21.02.) ist ein Bereitschaftsdienst von 9 bis 12 Uhr eingerichtet.

Ball des Sports 2012 tanzt nach Berlin - noch wenige Karten da 
Eintrittskarten werden in den nächsten Tagen verschickt

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