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Schriftzug Kreisverwaltung Mayen-Koblenz

Elternzeit

Wer Elterngeld beziehen möchte, muss in Elternzeit gehen. So sieht es das Bundeselterngeldgesetz  vor. Anspruchsberechtigt sind alle Eltern, egal ob sie erwerbstätig sind oder nicht, also auch Auszubildende, Studierende, Erwerbslose und Ausländer aus EU-Mitgliedstaaten und der Schweiz, sofern sie in Deutschland einen Arbeitsplatz haben.
 
Säugling auf Bauch liegend

Was ist zu beachten?

Die Elternzeit muss sieben Wochen vor Beginn beim Arbeitgeber angemeldet werden.
Die beiden Partnermonate müssen sieben Wochen vor Beginn angemeldet werden.
Wer erwerbstätig ist kann frei entscheiden, wer von beiden Eltern in Elternzeit geht. Sie können auch gleichzeitig Elternzeit in Anspruch nehmen (z.B. die Partnermonate).Sie können in der Elternzeit bis zu 30 Stunden pro Woche arbeiten. Das Elterngeld ersetzt 67 Prozent des nach der Geburt wegfallenden monatlichen Erwerbseinkommens, maximal werden 1800 Euro ausbezahlt. Anspruchsberechtigt ist, wer die Kinder nach der Geburt selbst betreut, nicht mehr als 30 Stunden erwerbstätig ist, mit den Kindern in einem Haushalt lebt und einen Wohnsitz in Deutschland hat.

Weitere Informationen finden auf den Seiten “Familien-Wegweiser“ des Bundeministriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.


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Aktuell

Bitte beachten:
An den Karnevalstagen schließen die Kreisverwaltung und ihre KfZ-Zulassungsstellen donnerstags (16.02.) bereits um 11 Uhr. Rosenmontag (20.02.) sind Vewaltung und Zulassungsstellen ganztags geschlossen. Am Veilchendienstag (21.02.) ist ein Bereitschaftsdienst von 9 bis 12 Uhr eingerichtet.

Ball des Sports 2012 tanzt nach Berlin - noch wenige Karten da 
Eintrittskarten werden in den nächsten Tagen verschickt

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