Elternzeit
Was ist zu beachten?
Die beiden Partnermonate müssen sieben Wochen vor Beginn angemeldet werden.
Wer erwerbstätig ist kann frei entscheiden, wer von beiden Eltern in Elternzeit geht. Sie können auch gleichzeitig Elternzeit in Anspruch nehmen (z.B. die Partnermonate).Sie können in der Elternzeit bis zu 30 Stunden pro Woche arbeiten. Das Elterngeld ersetzt 67 Prozent des nach der Geburt wegfallenden monatlichen Erwerbseinkommens, maximal werden 1800 Euro ausbezahlt. Anspruchsberechtigt ist, wer die Kinder nach der Geburt selbst betreut, nicht mehr als 30 Stunden erwerbstätig ist, mit den Kindern in einem Haushalt lebt und einen Wohnsitz in Deutschland hat.
Weitere Informationen finden auf den Seiten “Familien-Wegweiser“ des Bundeministriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.
Aktuell
Bitte beachten:
An den Karnevalstagen schließen die Kreisverwaltung und ihre KfZ-Zulassungsstellen donnerstags (16.02.) bereits um 11 Uhr. Rosenmontag (20.02.) sind Vewaltung und Zulassungsstellen ganztags geschlossen. Am Veilchendienstag (21.02.) ist ein Bereitschaftsdienst von 9 bis 12 Uhr eingerichtet.
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