Familienverträglichkeitsprüfung
Seit Januar 2007 werden alle Entscheidungen der Kreisgremien, d.h. des Kreistages und seiner Ausschüsse, darauf überprüft, ob und wenn ja welche Auswirkungen sie auf Familien haben.
Die Familienverträglichkeitsprüfung soll dazu beitragen, die Bedürfnisse und Interessen von Familien bei kommunalen Planungs- und Entscheidungsprozessen einzubeziehen mit dem Ziel, Familien zu stärken und zu unterstützen. Mayen-Koblenz war damit der erste Landkreis in Rheinland-Pfalz, der eine Familienverträglichkeitsprüfung einführte.
In der Praxis muss jeder Sachbearbeiter, der eine Beschlussvorlage für die Gremien fertigt, zunächst prüfen, ob die geplante Entscheidung unmittelbare oder mittelbare Auswirkungen auf Familien im Landkreis hat. Betroffene Lebensbereiche müssen genannt werden. Die Auswirkungen können sowohl die materielle Situation als auch immaterielle Werte betreffen wie beispielweise die Betreuung von Kindern, das Miteinander der Generationen oder die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Weiter beurteilt der Sachbearbeiter, ob die Auswirkungen negativ oder positiv zu bewerten sind. Die Entscheidung ist zu erläutern.
Das Frageraster zur Familienverträglichkeit ist in die bestehende Software eingebunden, so dass jeder Sachbearbeiter, der eine Beschlussvorlage für die Kreisgremien fertigt, automatisch die Familienverträglichkeit prüfen muss. So ist sichergestellt, dass auch Entscheidungen, die nicht im direkten Kontext zu Familien stehen, auf Familienverträglichkeit geprüft werden.
In der Praxis muss jeder Sachbearbeiter, der eine Beschlussvorlage für die Gremien fertigt, zunächst prüfen, ob die geplante Entscheidung unmittelbare oder mittelbare Auswirkungen auf Familien im Landkreis hat. Betroffene Lebensbereiche müssen genannt werden. Die Auswirkungen können sowohl die materielle Situation als auch immaterielle Werte betreffen wie beispielweise die Betreuung von Kindern, das Miteinander der Generationen oder die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Weiter beurteilt der Sachbearbeiter, ob die Auswirkungen negativ oder positiv zu bewerten sind. Die Entscheidung ist zu erläutern.
Das Frageraster zur Familienverträglichkeit ist in die bestehende Software eingebunden, so dass jeder Sachbearbeiter, der eine Beschlussvorlage für die Kreisgremien fertigt, automatisch die Familienverträglichkeit prüfen muss. So ist sichergestellt, dass auch Entscheidungen, die nicht im direkten Kontext zu Familien stehen, auf Familienverträglichkeit geprüft werden.
Ansprechpartner:
Lea Bales
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