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Schriftzug Kreisverwaltung Mayen-Koblenz

Familienpflege

Durch eine plötzliche oder geplante vorübergehende Abwesenheit eines Elternteils kann eine Familie vor eine Notsituation gestellt sein, die sie allein kaum bewältigen kann. Dieser Fall tritt ein, wenn die haushaltsführende Bezugsperson krank wird, einen Unfall hat, ein Kuraufenthalt nötig wird, oder auch z.B. eine Risikoschwangerschaft vorliegt.
 
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Was leistet die Familienpflege?

Die Familienpflege bietet schnelle Hilfe und langfristige Lösungen an. Staatlich anerkannte Familienpfleger/innen kümmern sich um die Aufrecherhaltung des geregelten häuslichen Ablaufs für die Familie bis die erkrankte oder erholungsbedürftige Bezugsperson wieder gesund ist.

Das Hilfsangebot der Familienpflege umfasst die Betreuung der im Haushalt lebenden Kinder und die Organisation des Haushaltes, aber auch die Pflege und Versorgung kranker und /oder behinderter Angehöriger.

Was muss ich tun, um Familienpflege zu bekommen?

Über die Krankenkasse kann die Familie eine Haushaltshilfe/Familienpflege, in dem von der Familie benötigten Umfang beantragen, wenn keine im Haushalt lebende Person die Fortführung des Haushalts übernehmen kann. Voraussetzung ist ferner, dass im Haushalt ein Kind lebt, das bei Beginn der Haushaltshilfe das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder das behindert und auf Hilfe angewiesen ist.

Ein Arzt muss verordnen, dass der Einsatz einer Familienpflegerin notwendig ist und in welchem Umfang (ärztliches Attest). Daraufhin kann ein Antrag auf Familienpflege bei der Krankenkasse gestellt werden. Voraussetzung dafür ist, dass die Familie Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse ist. Attest und Antrag gehen an die Krankenkasse, die nun beides prüft und umgehend entscheidet, ob sie der ärztlichen Verordnung folgen wird.

Mitglieder von privaten Kassen und Beamte sollten die Kostenübernahme mit ihrer Kasse und der Beihilfestelle klären.

Für nicht versicherte Personen besteht die Möglichkeit, Hilfe zur Weiterführung des Haushalts nach den Vorschriften des Sozialgesetzbuches zu gewähren, sofern die einkommens- und vermögensrechtlichen Voraussetzungen gegeben sind.

Schon möglichst frühzeitig sollte Kontakt zu einer Familienpflege- Station vor Ort aufgenommen werden, damit diese dann umgehend mit der Arbeit beginnen kann.

Weitere Informationen erhalten Sie bei:

Tina Heidger
Ambulante Hilfen zur Erziehung


Telefon: 02651 / 9869-114
E-Mail: heidger-t@caritas-mayen.de


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