Jugendzahnpflege
Die Geschäftsstelle der Arbeitsgemeinschaft Jugendzahnpflege für die Stadt Koblenz und den Landkreis Mayen-Koblenz befindet sich in der Rizzastraße 11 in Koblenz (im Gebäude der AOK).
Die Koordination der Maßnahmen im Vorschulalter (zum Beispiel in Kindertagestätten) nimmt die Geschäftsstelle der Arbeitsgemeinschaft wahr:
Arbeitsgemeinschaft Jugendzahnpflege für die Stadt Koblenz und den Landkreis Mayen-Koblenz
Rizzastraße 11
56068 Koblenz
Die Koordination der Schulzahnpflege erfolgt durch das Gesundheitsamt Koblenz:
Gesundheitsamt Koblenz
Neversstraße 4-6
56068 Koblenz
FAX: 0261 / 914807-50
Die Schulzahnpflege umfasst:
- zahnärztliche Untersuchung der Erstklässler (als zahnärztliche Ergänzung zur ärztlichen Einschulungsuntersuchung); in einigen Schulen mit Erinnerungssystem bei festgestelltem Behandlungsbedarf
- zahnärztliche Untersuchung in den Klassenstufen 1 bis 6 in den Schulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen, zum Teil mit Fluoridlacktouchierung*
- zahnärztliche Untersuchungen in den Klassen 1 bis 4 und Fluoridlacktouchierungen* in den Grundschulen, die am Aktivprogramm Zahnvorsorge teilnehmen
- zahnärztlicher Prophylaxeunterricht (ein bis zwei Stunden pro Klasse und Schuljahr)
- Verweisungssystem zur zahnärztlichen Untersuchung beim Hauszahnarzt in den Klassenstufen 2 bis 4 (zur Zeit beschränkt auf Grundschulen mit vergleichsweise hohem Anteil behandlungsbedürftiger Kinder und/oder hohem Anteil von Kindern mit erhöhtem Kariesrisiko)
* Fluoridanwendung nach schriftlichem Einverständnis der Eltern
Weitere Informationen
Arbeitsgemeinschaft Jugendzahnpflege für die Stadt Koblenz und den Landkreis Mayen-Koblenz
Landesarbeitsgemeinschaft Jugendzahnpflege Rheinland-Pfalz
Hinweise zum Erinnerungs- und Verweisungssystem
Zahnärztliche Untersuchung der Erstklässler im Schuljahr 2010/11 - Bericht [PDF: 65 KB]
Graphiken zur Entwicklung der Zahngesundheit der Erstklässler im Zeitverlauf [PDF: 49 KB]
Aktuell
Bitte beachten:
An den Karnevalstagen schließen die Kreisverwaltung und ihre KfZ-Zulassungsstellen donnerstags (16.02.) bereits um 11 Uhr. Rosenmontag (20.02.) sind Vewaltung und Zulassungsstellen ganztags geschlossen. Am Veilchendienstag (21.02.) ist ein Bereitschaftsdienst von 9 bis 12 Uhr eingerichtet.
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