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Schriftzug Kreisverwaltung Mayen-Koblenz

Kuren für Mütter, Väter und Kinder

Eine Mutter-Kind-Kur (auch „Mutter-/Vater-Kind-Kur“) ist eine Sonderform einer stationären medizinischen Vorsorge- Mutter liegt mit zwei Kindern auf der Wiesebzw. medizinischen Rehabilitationsmaßnahme für Mütter und Väter. Die Leistung umfasst in der Regel 21 Tage und wird bei Vorliegen der gesundheitlichen Voraussetzungen von den gesetzlichen Krankenkassen für deren Versicherte als Pflichtleistung erbracht. Vergleichbare Leistungen bestehen auch für Beamte oder privat Versicherte als Sanatoriumskur. Ein Anspruch besteht auch für privat Versicherte im Basistarif. Die Verwendung von Urlaub für die Dauer der Maßnahme ist ausgeschlossen. Die Zielgruppe der Maßnahme sind alle, die in Erziehungsverantwortung standen oder stehen, also auch Väter oder Großeltern. Die Maßnahme ist auch als Mutter-Kur ohne Mitnahme der Kinder möglich.
 

Welche Voraussetzungen müssen vorliegen und wer entscheidet über den Antrag?

Ein Anspruch auf eine Vorsorge-Maßnahme besteht, um

  • eine Schwächung der Gesundheit, die in absehbarer Zeit voraussichtlich zu einer Krankheit führen würde, zu beseitigen,
  • einer Gefährdung der gesundheitlichen Entwicklung des Kindes entgegenzuwirken,
    Krankheiten zu verhüten oder deren Verschlimmerung zu vermeiden oder
  • Pflegebedürftigkeit zu vermeiden.

Ein Anspruch auf eine Rehabilitationsmaßnahme besteht, um eine Krankheit zu heilen, zu bessern oder deren Verschlimmerung zu verhüten.


Die Krankenkasse entscheidet über den Antrag unter Inanspruchnahme des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung. Während der Mutter-Kind-Kur besteht ein Anspruch auf Haushaltshilfe.


Wie lange dauert eine Kur?

Stationäre Mutter-Kind-Maßnahmen sind auf 21 Tage angelegt, wobei auf Antrag bei der Krankenversicherung während der Maßnahme eine Verlängerung aus medizinischen Gründen um eine weitere Woche möglich ist. Die Wiederholung einer Mutter-Kind-Kur kommt in der Regel frühestens nach Ablauf von vier Jahren in Betracht, es sei denn, eine vorzeitige Leistung ist aus medizinischen Gründen dringend erforderlich. Je Kalendertag des Aufenthalts ist eine Zuzahlung in Höhe von 10 Euro zu leisten, maximal für 28 Tage.

Was geschieht bei einer Kur?

Eine stationäre Gesundheitsmaßnahme ist kein Urlaubsaufenthalt. Die Teilnehmer nehmen aktiv am Kurgeschehen teil. Die Kurklinik erstellt einen Behandlungsplan, der auf die Indikationen zugeschnitten ist. Dieser kann psychologische oder pädagogische Gespräche, Bewegungsprogramme, Physiotherapie, Ernährungsberatungen oder andere Schulungen umfassen. Je nach Alter der Kinder und Größe der Häuser wird in den Einrichtungen Kinderbetreuung, außerhalb der Ferien wissenserhaltender Unterricht für Schüler angeboten.

 

Weitere Informationen

Persönliche Beratung erhalten Sie bei den Kurberatungs- und Kurvermittlungsstellen in Andernach:

Martina Prüm
Kurberatungs- und Kurvermittlung


Telefon: 02632 / 2502 -24
E-Mail: pruem-m@caritas-andernach.de


 

Quelle: Wikipedia