Schuluntersuchungen
Schuluntersuchungen sind ärztliche Vorsorgeuntersuchungen in der Schule bei bereits eingeschulten Kindern (vor allem in der vierten Klassenstufe von Grundschulen sowie in etwa zweijährigem Rhythmus in Förderschulen). Sie dienen dazu, gesundheitliche Beeinträchtigungen und eventuelle Entwicklungsstörungen möglichst frühzeitig zu erkennen und einer fachärztlichen Abklärung und Behandlung zuzuführen.
Derartige Untersuchungen stellen für das Gesundheitsamt keine Pflichtaufgabe dar. Sie erfolgen im Zuständigkeitsbereich des Gesundheitsamtes Mayen-Koblenz nicht flächendeckend.
Auch diese Untersuchung umfasst neben der körperlichen Untersuchung einen Seh- und Hörtest und die Überprüfung des Impfstatus. Hierfür sollen die Kinder bei der Untersuchung den Impfausweis vorlegen. Je nach zeitlichem Rahmen kann sich die Untersuchung auch auf den Seh- und Hörtest und die Kontrolle des Impfpasses beschränken. In den Förderschulen können bei dieser Gelegenheit auch fehlende Impfungen nachgeholt werden.
Der genaue Zeitpunkt der Untersuchung wird den Eltern durch die Schule mitgeteilt. Für die betroffenen Kinder besteht nach Paragraph 64 Absatz 2 des Schulgesetzes Teilnahmepflicht. Die Eltern können bei der Untersuchung ihres Kindes anwesend sein. Die Untersuchung ist gebührenfrei.
Derartige Untersuchungen stellen für das Gesundheitsamt keine Pflichtaufgabe dar. Sie erfolgen im Zuständigkeitsbereich des Gesundheitsamtes Mayen-Koblenz nicht flächendeckend.
Auch diese Untersuchung umfasst neben der körperlichen Untersuchung einen Seh- und Hörtest und die Überprüfung des Impfstatus. Hierfür sollen die Kinder bei der Untersuchung den Impfausweis vorlegen. Je nach zeitlichem Rahmen kann sich die Untersuchung auch auf den Seh- und Hörtest und die Kontrolle des Impfpasses beschränken. In den Förderschulen können bei dieser Gelegenheit auch fehlende Impfungen nachgeholt werden.
Der genaue Zeitpunkt der Untersuchung wird den Eltern durch die Schule mitgeteilt. Für die betroffenen Kinder besteht nach Paragraph 64 Absatz 2 des Schulgesetzes Teilnahmepflicht. Die Eltern können bei der Untersuchung ihres Kindes anwesend sein. Die Untersuchung ist gebührenfrei.
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