Kinder- und Jugendschutz
Kinder- und Jugendschutz hat zum Ziel, junge Menschen vor gefährdenden Einflüssen seelischer, geistiger oder körperlicher Art zu schützen. Dies bedeutet auf der einen Seite, Kinder und Jugendliche positiv zu stärken und auf der anderen Seite, negative Einflüsse für deren Entwicklung abzuwehren. Aufgrund der Individualisierung der Lebensführung und der neuen Möglichkeiten im Bereich der Medien, die Chancen aber auch Risiken bergen, ist es heute wichtig, präventiv auf die Entwicklung der Kinder und Jugendlichen einzuwirken.
Erzieherischer Jugendschutz
Der erzieherische Jugendschutz soll "junge Menschen befähigen, sich vor gefährdenden Einflüssen zu schützen und sie zur Kritikfähigkeit, Entscheidungsfähigkeit und Eigenverantwortlichkeit sowie zur Verantwortung gegenüber ihren Mitmenschen führen". Er soll ferner "Eltern und andere Erziehungsberechtigte besser befähigen, Kinder und Jugendliche vor gefährdenden Einflüssen zu schützen". Im Landkreis Mayen-Koblenz hat sich die Jugendförderung des Kreisjugendamtes Mayen-Koblenz zur Aufgabe gemacht, in erster Linie durch ihr pädagogisches Handeln, spezielle primärpräventive Angebote innerhalb der vorgenannten gesetzlichen Rahmenvorgabe in die Praxis umzusetzen. Um dieses Ziel zu erreichen entstand aus dem Modellprojekt "Suchtprophylaxe" Anfang der 80er Jahre der Arbeitskreis Suchtprävention. Dieser änderte in den 90er Jahren aufgrund veränderter methodischen Sichtweisen seinen Namen in Arbeitskreis Prävention. Die Federführung des Arbeitskreises liegt bei der Kreisjugendförderung. Koordination und Kooperation innerhalb und außerhalb des Arbeitskreises ist eine der Hauptaufgaben. Außerdem soll der Arbeitskreis durch verschiedene Initiativen und Maßnahmen das Thema Prävention stärker ins Blickfeld der Öffentlichkeit rücken.
Gesetzlicher Jugendschutz
Der gesetzliche (koordinierend-ordnender) Jugendschutz auf der Basis des Jugendschutzgesetzes (JuSchG) wirkt sich kontrollierend und ordnungsrechtlich auf die Gesellschaft aus. Es wird versucht, durch rechtliche Vorgaben Einfluss auf das Handeln von vor allem Gewerbetreibenden und Medienanbietern zu bekommen. Vorrangiges Ziel ist es, Kinder und Jugendliche vor schädigenden Medien- und Konsumeinflüssen zu schützen. Dem Jugendamt obliegt insbesondere die Beratung in Fragen des Jugendschutzes. Dabei werden die Belange der betroffenen Kinder und Jugendlichen besonders zur Geltung gebracht. Die Jugendförderung beim Kreisjugendamt versteht sich ferner als Anlaufstelle unter anderem für Bürgerfragen zum Thema Jugendschutzbestimmungen. Zu den Aufgaben des Kreisjugendamtes zählen aber auch die ordnungsrechtliche Verfolgung und Ahndung von Verstößen.
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