Elterngeld
Elterngeld soll Müttern und Vätern den Lebensunterhalt während der Betreuung des Kindes sichern. Das Elterngeld muss schriftlich bei den zuständigen Elterngeldstellen der Bundesländer beantragt werden. Jeder Elternteil kann für sich einmal einen Antrag auf Elterngeld stellen. Der Antrag muss nicht sofort nach der Geburt des Kindes gestellt werden. Rückwirkende Zahlungen werden jedoch nur für die letzten drei Monate vor Beginn des Monats geleistet, in dem der Antrag auf Elterngeld eingegangen ist.
Die Elterngeldstelle der Kreisverwaltung Mayen-Koblenz ist durch ein überdurchschnittliches Aufkommen von Anträgen und Fragen zur Zeit stark belastet. Daher muss derzeit mit größeren Verzögerungen bei der Antragsbearbeitung gerechnet werden. Bitte sehen Sie von Rückfragen zum Stand der Bearbeitung ab, damit die vorliegenden Anträge zeitnah bearbeitet werden können.
Weitere Informationen
Ansprechpartner:
Alexander Hahn
Elterngeldstelle
Soziales und Jugend
Elisabeth Scharbach
Elterngeldstelle
Soziales und Jugend
Monika Neiß
Elterngeldstelle
Soziales und Jugend
Aktuell
Bitte beachten:
An den Karnevalstagen schließen die Kreisverwaltung und ihre KfZ-Zulassungsstellen donnerstags (16.02.) bereits um 11 Uhr. Rosenmontag (20.02.) sind Vewaltung und Zulassungsstellen ganztags geschlossen. Am Veilchendienstag (21.02.) ist ein Bereitschaftsdienst von 9 bis 12 Uhr eingerichtet.
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