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Schriftzug Kreisverwaltung Mayen-Koblenz

Kindergeld

Kindergeld gibt es grundsätzlich für:Kindergeld

  • alle Kinder bis zum 18. Lebensjahr.
  • Kinder in Ausbildung bis zum 25. Lebensjahr.
  • arbeitslose Kinder bis zum 21. Lebensjahr.

Kein Anspruch auf Kindergeld besteht, wenn die Einkünfte und Bezüge des Kindes, die zur Bestreitung des Lebensunterhaltes oder der Berufsausbildung bestimmt ist, den Betrag von 7.680 Euro im Jahr überschreiten. Wird dieser Grenzbetrag überschritten, entfällt der Kindergeldanspruch (rückwirkend) für das komplette Kalenderjahr. Von den Einkünften und Bezügen können Absetzungen (z.B. Arbeitnehmer-Pauschbetrag usw.) vorgenommen werden.

Bei nicht verheirateten Eltern, getrennt lebenden Eltern oder geschiedenen Eltern wird Kindergeld dem Elternteil gezahlt, der das Kind in seinen Haushalt aufgenommen hat.

Die Höhe des Kindergeldes beträgt monatlich für

  • das erste und zweite Kind je 184 Euro,
  • das dritte Kind 190 Euro und
  • jedes weitere Kind 215 Euro.
 
Gähnender Säugling

Antrag an die zuständige Familienkasse

Der Antrag auf Kindergeld muss schriftlich gestellt und unterschrieben werden. Ein mündlicher Antrag (zum Beispiel durch Telefonanruf) ist nicht möglich. Der Antrag kann auch durch einen Bevollmächtigten unter Beifügung der schriftlichen Vollmacht gestellt werden (zum Beispiel durch Angehörige der steuerberatenden Berufe).

Bitte beantragen Sie das Kindergeld bei der für Sie zuständigen Familienkasse. Das ist in erster Linie die Agentur für Arbeit - Familienkasse -, in deren Bezirk Sie wohnen oder Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.

Weitere Informationen rund um das Kindergeld finden Sie auf der
 Internetseiten der Arbeitsagentur


Wenn Sie im Landkreis Mayen-Koblenz wohnen, wenden Sie sich bitte an folgende Familienkassen:

 

Familienkasse der Agentur für Arbeit Koblenz
Rudolf-Virchow-Straße 3-5
56073 Koblenz

Telefon: 01801 / 546337
FAX: 0261 / 405548
E-Mail: familienkasse-koblenz@arbeitsagentur.de

Familienkasse der Agentur für Arbeit Neuwied
Julius-Remy-Straße 4
56564 Neuwied

Telefon: 01801 / 546337
FAX: 02631 / 891910612
E-Mail: familienkasse-neuwied@arbeitsagentur.de


 

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Aktuell

Bitte beachten:
An den Karnevalstagen schließen die Kreisverwaltung und ihre KfZ-Zulassungsstellen donnerstags (16.02.) bereits um 11 Uhr. Rosenmontag (20.02.) sind Vewaltung und Zulassungsstellen ganztags geschlossen. Am Veilchendienstag (21.02.) ist ein Bereitschaftsdienst von 9 bis 12 Uhr eingerichtet.

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