Kinderzuschlag
Der Zuschlag beträgt bis zu 140 Euro pro Monat und Kind. Er wird für minderjährige, im Haushalt der Eltern lebende Kinder für maximal 36 Monate gezahlt. Verfügen Kinder über ein eigenes, zu berücksichtigendes Einkommen oder Vermögen von 140 Euro oder mehr (z.B. durch Unterhaltsleistungen) entfällt der Kinderzuschlag. Der Kinderzuschlag wird auch nicht zusätzlich zum Arbeitslosengeld II gezahlt.
Hier erhalten Sie weitere Informationen zum Kinderzuschlag.
Wenn Sie im Landkreis Mayen-Koblenz wohnen, wenden Sie sich bitte an folgende Familienkassen:
Familienkasse der Agentur für Arbeit Koblenz
Rudolf-Virchow-Straße 3-5
56073 Koblenz
Familienkasse der Agentur für Arbeit Neuwied
Julius-Remy-Straße 4
56564 Neuwied
Aktuell
Bitte beachten:
An den Karnevalstagen schließen die Kreisverwaltung und ihre KfZ-Zulassungsstellen donnerstags (16.02.) bereits um 11 Uhr. Rosenmontag (20.02.) sind Vewaltung und Zulassungsstellen ganztags geschlossen. Am Veilchendienstag (21.02.) ist ein Bereitschaftsdienst von 9 bis 12 Uhr eingerichtet.
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