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Schriftzug Kreisverwaltung Mayen-Koblenz

Kinderzuschlag

Der Kinderzuschlag ist eine Leistung für Eltern, die mit ihrem Einkommen zwar den eigenen Bedarf decken können, nicht aber den Bedarf ihrer minderjährigen Kinder. In diesen Fällen gewährt die zuständige Familienkasse bei der Agentur für Arbeit auf Antrag einen Kinderzuschlag. Scheine und Münzen

Der Zuschlag beträgt bis zu 140 Euro pro Monat und Kind. Er wird für minderjährige, im Haushalt der Eltern lebende Kinder für maximal 36 Monate gezahlt. Verfügen Kinder über ein eigenes, zu berücksichtigendes Einkommen oder Vermögen von 140 Euro oder mehr (z.B. durch Unterhaltsleistungen) entfällt der Kinderzuschlag. Der Kinderzuschlag wird auch nicht zusätzlich zum Arbeitslosengeld II gezahlt.

Hier erhalten Sie weitere Informationen zum Kinderzuschlag.

Wenn Sie im Landkreis Mayen-Koblenz wohnen, wenden Sie sich bitte an folgende Familienkassen:

 

Familienkasse der Agentur für Arbeit Koblenz
Rudolf-Virchow-Straße 3-5
56073 Koblenz

Telefon: 01801 / 546337
FAX: 0261 / 405548
E-Mail: familienkasse-koblenz@arbeitsagentur.de

Familienkasse der Agentur für Arbeit Neuwied
Julius-Remy-Straße 4
56564 Neuwied

Telefon: 01801 / 546337
FAX: 02631 / 891910612
E-Mail: familienkasse-neuwied@arbeitsagentur.de


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An den Karnevalstagen schließen die Kreisverwaltung und ihre KfZ-Zulassungsstellen donnerstags (16.02.) bereits um 11 Uhr. Rosenmontag (20.02.) sind Vewaltung und Zulassungsstellen ganztags geschlossen. Am Veilchendienstag (21.02.) ist ein Bereitschaftsdienst von 9 bis 12 Uhr eingerichtet.

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