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Schriftzug Kreisverwaltung Mayen-Koblenz

Elterngeld

Eltern, deren Kinder ab dem 01.01.2007 geboren sind, haben Anspruch auf Elterngeld. Das Elterngeld muss schriftlich bei der zuständigen Elterngeldstelle beantragt werden.
In Rheinland-Pfalz wird der Antrag auf Elterngeld den Eltern etwa zwei bis drei Wochen nach Ausstellung der Geburtsurkunde automatisch vom Landesrechenzentrum zugesandt. Neben den Antragsunterlagen erhalten die Eltern auf diesem Wege auch einen speziellen Geburtsnachweis (der die Vorlage der Geburtsurkunde und Meldebescheinigung erübrigt) sowie weitere Informationsblätter.
 
Pampers, Bär, Fläschen und Geldschein

Was müssen Sie alles vorlegen?

Zu den automatisch zugesandten Antragsvordrucken gehören:

  • Antrag auf Elterngeld
  • Vordruck zur „Prüfung der Einkommensgrenze nach § 1 Abs. 8 BEEG“ (zur Zeit grün)
  • Erklärung zum Einkommen sowohl für Elternteil 1 als auch für Elternteil 2
  • Spezieller Geburtsnachweis (erübrigt die Vorlage von Geburtsurkunde und Meldebescheinigung

Sofern drei Wochen nach der Geburt noch kein Antrag vorliegt, setzen Sie sich bitte umgehend mit der Elterngeldstelle in Verbindung.

Formulare zum Elterngeld und weitere Informationen erhalten Sie aber auch auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend sowie des Ministeriums für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen Rheinland-Pfalz. Die Internet-adressen hierzu finden Sie weiter unten.

Bitte beachten Sie, dass neben den v.g. Antragsvordrucken noch weitere Nachweise erforderlich sind/sein können.
Sofern vor und/oder nach der Geburt eine Erwerbstätigkeit ausgeübt wurde, werden noch folgende Nachweise benötigt:

  • Bescheinigung über den Bezug von Mutterschaftsgeld oder Negativbescheinigung Ihrer Krankenkasse (Bescheinigung zur Vorlage bei der Elterngeldstelle)
  • Bescheinigung Ihres Arbeitgebers über den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld (Zeitraum und kalendertäglicher Zahlbetrag)
  • Bescheinigung Ihres Arbeitgebers über den Zeitraum Ihrer Elternzeit, incl. Bescheini-gung, ob eine Teilzeitbeschäftigung ausgeübt wird
  • Nachweise zum Erwerbseinkommen während der maßgeblichen zwölf Monate vor Geburt des Kindes (bei Nichtselbständigen i.d.R. Lohn- oder Gehaltsabrechnung der letzten zwölf Monate vor Beginn der Mutterschutzfrist, bei Selbständigen i.d.R. Steuerbescheid des letzten Veranlagungsjahres vor Geburt oder zunächst Einnahme- Überschussrechnung, die mind. den Anforderungen des § 4 Abs. 3 Einkommenssteuergesetz -EStG-, incl. Auflistung für Abschreibungen entspricht)
    • Bei ausländischen Antragstellern/-innen zusätzlich noch:

      • Freizügigkeitsbescheinigung EU/EWR der Ausländerbehörde in Kopie (incl. des darin bezeichneten Identitätsdokumentes) bzw.
      • Kopie Ihres Aufenthaltstitels (mit Lichtbild)

      Um weitere Rückfragen zu vermeiden, achten Sie bitte auf die Vollständigkeit Ihrer Angaben sowie auf die Hinweise in den Antragsvordrucken. In Einzelfällen können weitere Rückfragen oder die Anforderung von Unterlagen oder Nachweisen erforderlich sein.

       

      Weitere Informationen

       


      Ansprechpartner:

      Alexander Hahn
      Elterngeldstelle
      Kinder, Jugend und Familie


      Telefon: 0261 / 108-351
      FAX: 0261 / 108-8-622
      E-Mail: elterngeld@kvmyk.de
      Raum: 525

      Telefonische Erreichbarkeit: montags bis freitags vormittags. 


      Elisabeth Scharbach
      Elterngeldstelle
      Kinder, Jugend und Familie


      Telefon: 0261 / 108-366
      FAX: 0261 / 108-8-622
      E-Mail: elterngeld@kvmyk.de
      Raum: 525

      Telefonische Erreichbarkeit: montags bis freitags vormittags. 


      Monika Neiß
      Elterngeldstelle
      Soziales und Jugend


      Telefon: 0261 / 108-353
      FAX: 0261 / 108-8-353
      E-Mail: elterngeld@kvmyk.de
      Raum: 525

      Die Mitarbeiterin ist teilzeitbeschäftigt.
      Erreichbarkeit: montag bis freitag vormittags.