Elterngeld
In Rheinland-Pfalz wird der Antrag auf Elterngeld den Eltern etwa zwei bis drei Wochen nach Ausstellung der Geburtsurkunde automatisch vom Landesrechenzentrum zugesandt. Neben den Antragsunterlagen erhalten die Eltern auf diesem Wege auch einen speziellen Geburtsnachweis (der die Vorlage der Geburtsurkunde und Meldebescheinigung erübrigt) sowie weitere Informationsblätter.
Was müssen Sie alles vorlegen?
Zu den automatisch zugesandten Antragsvordrucken gehören:
- Antrag auf Elterngeld
- Vordruck zur „Prüfung der Einkommensgrenze nach § 1 Abs. 8 BEEG“ (zur Zeit grün)
- Erklärung zum Einkommen sowohl für Elternteil 1 als auch für Elternteil 2
- Spezieller Geburtsnachweis (erübrigt die Vorlage von Geburtsurkunde und Meldebescheinigung
Sofern drei Wochen nach der Geburt noch kein Antrag vorliegt, setzen Sie sich bitte umgehend mit der Elterngeldstelle in Verbindung.
Formulare zum Elterngeld und weitere Informationen erhalten Sie aber auch auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend sowie des Ministeriums für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen Rheinland-Pfalz. Die Internet-adressen hierzu finden Sie weiter unten.
Bitte beachten Sie, dass neben den v.g. Antragsvordrucken noch weitere Nachweise erforderlich sind/sein können.
Sofern vor und/oder nach der Geburt eine Erwerbstätigkeit ausgeübt wurde, werden noch folgende Nachweise benötigt:
Bei ausländischen Antragstellern/-innen zusätzlich noch:
- Freizügigkeitsbescheinigung EU/EWR der Ausländerbehörde in Kopie (incl. des darin bezeichneten Identitätsdokumentes) bzw.
- Kopie Ihres Aufenthaltstitels (mit Lichtbild)
Um weitere Rückfragen zu vermeiden, achten Sie bitte auf die Vollständigkeit Ihrer Angaben sowie auf die Hinweise in den Antragsvordrucken. In Einzelfällen können weitere Rückfragen oder die Anforderung von Unterlagen oder Nachweisen erforderlich sein.
Weitere Informationen
Ansprechpartner:
Alexander Hahn
Elterngeldstelle
Kinder, Jugend und Familie
Elisabeth Scharbach
Elterngeldstelle
Kinder, Jugend und Familie
Monika Neiß
Elterngeldstelle
Soziales und Jugend
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