Steuerliche Entlastungen
Kinderfreibetrag
Seit 1. Januar 2010 wurde der Betrag auf 4.368 Euro (je Elternteil 2.184 Euro) erhöht. Daneben wird für jedes Kind jährlich ein Freibetrag von 2.640 Euro (je Elternteil 1.320 Euro) für Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf bei der Berechnung des zu versteuernden Einkommens abgezogen.
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Erwerbsbedingte Betreuungskosten
Als Erwerbstätigkeit zählt jede Tätigkeit, bei der Einkünfte erzielt werden. Deshalb sind auch Minijobs und nicht sozialversicherungspflichtige Tätigkeiten eine Erwerbstätigkeit. Damit können auch Eltern, bei denen ein Elternteil in Vollzeit und der andere in Teilzeit oder geringfügig beschäftigt ist, erwerbsbedingte Betreuungskosten als Werbungskosten steuerlich absetzen. Allerdings sind grundsätzlich nur die Betreuungskosten, die tatsächlich erwerbsbedingt anfallen, geltend zu machen.
Dienstleistungen in Privathaushalten
Seit 2009 können 20 Prozent der Arbeitskosten steuerlich abgesetzt werden. Insgesamt wurden die bisher geltenden Regeln zusammengefasst.
Bei geringfügiger Beschäftigung können 20 Prozent der Aufwendungen, höchstens aber 510 Euro direkt steuerlich abgesetzt werden.
Bei sozialversicherten Beschäftigten können 20 Prozent der Kosten, höchstens jedoch 4000 Euro steuerlich geltend gemacht werden.
Ausbildungsfreibetrag für volljährige Kinder
Entlastungsbetrag für Alleinerziehende
Unterhaltsleistungen
Ehegattensplitting
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Finanzamt:
Zuständig für die Städte Andernach und Mayen sowie die Verbandsgemeinden Maifeld, Mendig, Pellenz und Vordereifel ist das:
Finanzamt Mayen
Service-Center im "Forum Mayen"
Töpferstraße 28
56727 Mayen
FAX (Hauptgebäude): 02651 / 7026-26090
FAX (im "Forum Mayen"): 02651 / 7026-26093
E-Mail: poststelle@fa-my.fin-rlp.de
Internet-URL: www.finanzamt-mayen.de
Zuständig für die Stadt Bendorf sowie für die Verbandsgemeinden Rhens, Untermosel, Vallendar und Weißenthurm ist das:
Finanzamt Koblenz
Ferdinand-Sauerbruch-Straße 19
56073 Koblenz
FAX: 0261 / 4931-20090
E-Mail: poststelle@fa-ko.fin-rlp.de
Internet-URL: www.finanzamt-koblenz.de
Aktuell
Bitte beachten:
An den Karnevalstagen schließen die Kreisverwaltung und ihre KfZ-Zulassungsstellen donnerstags (16.02.) bereits um 11 Uhr. Rosenmontag (20.02.) sind Vewaltung und Zulassungsstellen ganztags geschlossen. Am Veilchendienstag (21.02.) ist ein Bereitschaftsdienst von 9 bis 12 Uhr eingerichtet.
Ball des Sports 2012 tanzt nach Berlin - noch wenige Karten da
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