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Schriftzug Kreisverwaltung Mayen-Koblenz

Start in die Grundschule

Das Landesgesetz zum Ausbau der frühen Förderung wirkt sich auf den Kindertagesstättenbereich, aber auch auf das Schulgesetz und die Grundschule aus.
 
Tafel mit Schultüte und Apfel

  • Im letzten Jahr vor der Einschulung ist der Besuch eines Kindergartens kostenfrei. 
  • In den Kindertagesstätten werden im letzten Jahr vor der Einschulung die Sprachförderung und Schulvorbereitung für die Einschulungskinder massiv verstärkt. 
  • Kindergarten und Grundschule sollen ihre Bildungskonzepte hinsichtlich des Übergangs vom Kindergarten in die Grundschule aufeinander abstimmen und kooperieren, um den Kindern den Wechsel zu erleichtern. 
  • Die Grundschule stellt bei oder zeitnah zur Anmeldung bei Kindern, die keinen Kindergarten besuchen, durch ein geeignetes Verfahren den Sprachförderungsbedarf dieser Einschulungskinder fest. Das gilt besonders für Migrantenkinder. Kinder können bei Bedarf verpflichtet werden, einen Sprachförderungskurs zu besuchen.
  • Ab dem Schuljahr 2008/09 sind die Kinder schulpflichtig (so genannte Pflichtkinder), die bis zum 31. August des Einschulungsjahres sechs Jahre alt werden. So genannte Kannkinder sind nicht schulpflichtige Kinder, die aber zur Einschulung von den Eltern angemeldet werden können, wenn sie zwischen dem 1. September und 31. Dezember des Einschulungsjahres sechs Jahre alt werden.
  • Die Pflichtkinder werden von den Eltern ein Jahr vor der Einschulung in der 3. oder 4. Schulwoche nach den Sommerferien in der Grundschule angemeldet. So kann man Eltern rechtzeitig auf das kostenfreie letzte Kindergartenjahr hinweisen, falls der zukünftige Erstklässler keinen Kindergarten besucht. Man kann zudem eine erforderliche Sprachförderung bei dem Kind durchführen. Kannkinder werden in der zweiten Februarhälfte in der Grundschule angemeldet. 
  • Informationen zur Einschulungsuntersuchung beim Gesundheitsamt finden Sie hier.

 

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An den Karnevalstagen schließen die Kreisverwaltung und ihre KfZ-Zulassungsstellen donnerstags (16.02.) bereits um 11 Uhr. Rosenmontag (20.02.) sind Vewaltung und Zulassungsstellen ganztags geschlossen. Am Veilchendienstag (21.02.) ist ein Bereitschaftsdienst von 9 bis 12 Uhr eingerichtet.

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