Erlass von Elternbeiträgen für Kitas, Hortplätze und Kindertagespflege
Der
Landkreis Mayen-Koblenz möchte in der Corona-Krise Eltern und Familien
entlasten. Im Januar und Februar verzichtet der Kreis erneut auf die Erhebung
von Elternbeiträgen der Betreuungsplätze in Kindertagesstätten für Kinder unter
zwei Jahren, der Hortplätze und der Kindertagespflege. Diese Regelung gilt für
die Familien, die den Regelbetrieb für dringenden Bedarf nicht in Anspruch
nehmen. Die Erstattung bereits geleisteter Zahlungen erfolgt unmittelbar durch
die Träger der Einrichtungen an die Erziehungsberechtigten. Eltern der Kinder
in Kindertagespflege bekommen die Kostenbeiträge vom Kreisjugendamt erstattet.
Diese Regelung gilt für den Zuständigkeitsbereich des Kreisjugendamtes.
„Wir haben diese Entscheidung getroffen, da viele Familien stark von
der Corona-Krise getroffen sind und ihnen durch unbezahlten Urlaub oder
Kurzarbeit ein Teil des Einkommens weggebrochen ist. Damit können wir
wenigstens zu einer teilweisen Entlastung beitragen“, sagt der Erste Kreisbeigeordnete
Burkhard Nauroth. Um die
rasante Ausbreitung des Corona-Virus zu verlangsamen, sollen Kindertagesstätten
seit Mitte Dezember nur noch für eine Betreuung von Kindern mit einem
dringenden Betreuungsbedarf geöffnet sein.
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