In wenigen Tagen
ist es wieder soweit und die heiße Phase des Karnevals beginnt. Damit einher
gehen zahlreiche Karnevalssitzungen, Feste und Partys. Das Jugendamt der
Kreisverwaltung Mayen-Koblenz weist in diesem Zusammenhang darauf hin, das
Jugendschutzgesetz in der Karnevalszeit zu beachten.
Insbesondere
einem Verkauf von alkoholischen Getränken an Jugendliche soll entgegengewirkt
werden. „An alle Verkaufsstellen von alkoholischen Getränken, wie Gaststätten,
Supermärkte und Tankstellen, aber auch an die Veranstalter appellieren wir, das
Jugendschutzgesetz zu beachten", erklärt Rebecca Stefula vom
Kreisjugendamt. „Bei allem Spaß sollten Erwachsene hinsichtlich ihres eigenen
Alkoholkonsums ihre Vorbildfunktion gegenüber Kindern und Jugendlichen ernst
nehmen – dies gilt insbesondere für Eltern“, ergänzt Stefula.
Das
Kreisjugendamt informiert darüber, dass die oft als harmlos eingeschätzten und
bei Jugendlichen sehr beliebten Alkopops auch branntweinhaltige Alkoholika,
beispielsweise Schnaps, Wodka, Korn oder Likör, beinhalten können und damit für
Kinder und Jugendliche laut dem Jugendschutzgesetz verboten sind. Andere
alkoholische Getränke wie Bier, Wein oder Bier-Mixgetränke dürfen an
Jugendliche erst ab 16 Jahren ausgeschenkt werden. Gastronomen und Veranstalter
müssen außerdem darauf achten, dass mindestens ein alkoholfreies Getränk
angeboten wird, das nicht teurer als alkoholische Getränke ist.
Auf die
Begleitung durch einen Erziehungsberechtigten oder eine erziehungsbeauftragte
Person, die über 18 Jahre alt ist, sind Kinder und Jugendliche angewiesen, die
bei öffentlichen Tanzveranstaltungen länger als bis 24 Uhr bleiben möchten.
Andernfalls ist der Aufenthalt für Jugendliche ab 16 Jahren nur bis 24 Uhr
gesetzlich erlaubt. „Wir wollen nicht, dass Kinder und Jugendliche bei
Karnevalsveranstaltungen ausgeschlossen werden, sondern freuen uns, wenn auch
junge Menschen im Landkreis Mayen-Koblenz den Karneval weiter pflegen. Das
Jugendschutzgesetz dient dazu, Kinder und Jugendliche vor Gefahren für ihre
Gesundheit zu schützen", erklärt Stefula.
Das Kreisjugendamt
Mayen-Koblenz führt in Kooperation mit der Stadt Koblenz und dem Caritasverband
Koblenz e.V., gefördert und unterstützt durch die Landeszentrale für
Gesundheitsförderung Mainz, das Alkoholpräventionsprojekt „HaLT – Hart am
Limit“ durch. Weitere Informationen zum Thema „Karneval und Jugendschutz“
erteilt Rebecca Stefula vom Kreisjugendamt Mayen-Koblenz unter Tel.
0261/108-566 oder per Email an .