⇑ Abfallgebühr zahlen
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Leistungsbeschreibung
Als Haus- oder Grundstücksbesitzer sowie auch als Pächter erhalten Sie von der zuständigen Stelle einen Gebührenbescheid über die von Ihnen zu zahlenden Müllgebühren.
Im Frühjahr jeden Jahres wird der Abfallgebührenbescheid an alle Gebührenschuldner (Eigentümer, Hausverwaltungen, Mieter mit Windeltonnen) verschickt.
In der Jahreshauptveranlagung werden ca. 70.000 Bescheide verschickt, dadurch werden wir für etwa 3-4 Wochen per E-Mail und telefonisch schwer zu erreichen sein. SEPA-Lastschriftmandate, Haushaltsgemeinschaften und Eigentümerwechsel sind ohnehin schriftlich mit dem beigefügten Formular mitzuteilen und können telefonisch nicht entgegengenommen werden. Bitte sehen Sie von mehrfachen Anfragen ab, wir werden uns schnellstmöglich mit Ihnen in Verbindung setzen.
An wen muss ich mich wenden?
Einzelheiten zur Gebührenbemessung finden Sie in der Abfallgebührensatzung Ihres Landkreises oder Ihrer kreisfreien Stadt.
Zuständige Stelle
Grundstück mit Haushalten:
Team "Abfallveranlager"
Tel.: 02625/9696-970
Grundstück mit Gewerbe/Gewerbe und Haushalt:
Team "Gewerbe"
Tel.: 02625/9696-970
Voraussetzungen
Sie besitzen ein Haus oder Grundstück oder pachten solches.
Im Landkreis Mayen-Koblenz dürfen ausschließlich Grundstückseigentümer An- bzw. Abmeldungen oder Änderungen für die Abfallentsorgung beantragen.
Welche Gebühren fallen an?
Für die Abfallentsorgung gibt es keine landesweit einheitliche Gebührenregelung. Die Höhe der Abfallgebühren bemisst sich nach der durch Landkreistag oder Stadtparlament beschlossenen Abfallgebührensatzung.
Wie setzt sich meine Abfallgebühr zusammen?
Grundgebühr je Grundstück und Jahr | |
+ | Grundgebühr je Haushalt bzw. Betrieb und Jahr |
+ | Behältergebühr Bioabfall |
+ | Behältergebühr Restabfall |
+ | Leerungsgebühr Restabfall |
= | Abfallgebühr |
Grundgebühren
Grundgebühr je Grundstück und Jahr | 16,30 € |
Grundgebühr je Haushalt bzw. Betrieb und Jahr | 64,65 € |
Die Grundgebühr je Grundstück und Jahr fällt für jedes Grundstück unabhängig von der Größe an. Die Grundgebühr je Haushalt bzw. Betrieb bezieht sich auf die Anzahl der Haushalte bzw. Betriebe, die auf dem Grundstück gemeldet sind. Sind auf einem Grundstück beispielsweise drei Haushalte gemeldet, so zahlen Sie die Grundgebühr in Höhe von 70,75 € 3-mal.
Wird eine Wohneinheit gemischt genutzt (Wohnen und Gewerbe), so fällt die haushaltsbezogene Grundgebühr von 70,75 € an und eine reduzierte betriebsbezogene Grundgebühr von 27,27 €.
Gebühr Bioabfallbehälter
Behältergröße | Behältergebühr/Jahr |
40 Liter | 27,16 € |
60 Liter | 33,05 € |
120 Liter | 50,73 € |
240 Liter | 86,10 € |
660 Liter | 209,87 € |
Abfuhr: alle zwei Wochen (26-mal im Jahr)
Gebühr Restabfallbehälter
Behältergröße | Behältergebühr/Jahr | Leerungsgebühr |
120 Liter | 15,36 € | 5,28 € |
240 Liter | 30,72 € | 10,56 € |
1.100 Liter | 140,82 € | 48,40 € |
3.000 Liter-Umleer | 384,04 € | 132,00 € |
5.000 Liter-Umleer | 640,07 € | 220,00 € |
Abfuhr: alle vier Wochen (13-mal im Jahr)
Beim Restabfallbehälter fällt neben der Behältergebühr eine Gebühr pro Leerung an. Restabfall wird maximal 13-mal im Jahr abgefahren. Vier Mindestleerungen sind Pflicht, d.h. 4-mal wird die Leerungsgebühr auf jeden Fall abgerechnet, auch wenn ein Haushalt den Abfallbehälter weniger als 4-mal zur Abfuhr bereitstellt. Bei Ein-Personen-Haushalten sind zwei Pflichtleerungen vorgegeben.
Gebühr Papierbehälter
Behältergröße | Behältergebühr/Jahr |
120 Liter | 0,00 € |
240 Liter | 0,00 € |
1.100 Liter | 0,00 € |
Abfuhr: alle vier Wochen (13-mal im Jahr)
Windeltonne
Behältergröße | Leerungsgebühr |
120 Liter | 5,12 € |
240 Liter | 8,50 € |
Abfuhr: alle vier Wochen (13-mal im Jahr)
Hinweis: Für die Windeltonne fällt keine Behältergebühr an.
Gebühren für Zusatzleistungen
Sperrmüll
Leistung | Gebühr |
Abruf ab der 3. Sperrmüllanmeldung (Abholung vom Grundstück) |
68,41 € |
Ab der 3. Sperrmüllanmeldung (Selbstanlieferung am Wertstoffhof) |
38,36 € |
Expressservice (Abholung am übernächsten Werktag) |
133,38 € |
Vollservice Anfahrt | 81,50 € |
Vollservice Ladeleistung je 15 Minuten (Abholung des zerlegten Sperrmülls aus der Wohnung oder vom Grundstück) |
39,23 € |
Abfallsäcke
Art und Größe | Gebühr je Sack |
Restabfallsack - Selbstabholer (70 Liter) | 3,81 € |
Gartenabfallsack - Selbstabholer (70 Liter) | 5,57 € |
Laubabfallsack (120 Liter) | keine Gebühr |
Zusatzausstattung Behälter (einmalig)
Schwerkraftschloss inklusive Montage | 52,96 € |
Biofilterdeckel für Behälter bis 120 Liter inklusive Montage | 54,00 € |
Biofilterdeckel für 240 Liter Behälter inklusive Montage | 65,00 € |
Wechselgebühren
2-Rad-Behälter gegen 2-Rad-Behälter | 28,03 € |
Wechsel von/auf 4-Rad-Behälter | 42,47 € |
Fehlbefüllte Bioabfallbehältnisse
Für fehlbefüllte Bioabfallbehältnisse, die im Rahmen der Restabfallsammlung entleert werden sollen, wird je Leerung eine Leerungsgebühr erhoben:
Behältergröße | Leerungsgebühr |
40 Liter | 6,07 € |
60 Liter | 12,14 € |
120 Liter | 55,66 € |
240 Liter | 151,80 € |
660 Liter | 253,00 € |
Behälterersatz
Im Falle einer vom Gebührenpflichigen zu vertretenden Behälterbeschädigung oder eines Behälterverlustes wird für die Ersatzbeschaffung je Behälter eine einmalige Gebühr in folgender Höhe erhoben:
Behältergröße | einmalige Gebühr für Behälterersatz |
40 Liter | 56,94 € |
60 Liter | 47,41 € |
120 Liter | 47,54 € |
240 Liter | 53,78 € |
660 Liter | 144,52 € |
1.100 Liter | 165,64 € |
3.000 Liter | 901,86 € |
5.000 Liter | 1.131,09 € |
Rechtsgrundlage
- Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen
- Landeskreislaufwirtschaftsgesetz (LKrWG)
Was sollte ich noch wissen?
Mit dem Gebührenmaßstab sollen wirksame Anreize zur Vermeidung und Verwertung geschaffen werden.
Weiterführende Informationen zum Thema „Abfall“ erhalten Sie auf der Internetseite der NABU –Umwelt & Ressourcen / Abfall & Recycling.
Bemerkungen
Als Mieter einer Wohnung, werden die Abfallentsorgungsgebühren für das Haus in der Regel anteilig vom Eigentümer auf Sie umgelegt.
Welche Dokumente resultieren aus dieser Leistung?
FAQ Abfallgebührenbescheid (1).pdf