⇑ Elektroschrott Entsorgung
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Leistungsbeschreibung
Elektro- und Elektronikaltgeräte enthalten zahlreiche wertvolle Bestandteile wie Stahlblech, Kupfer und verschiedene Edelmetalle, aber auch potentiell umweltschädliche Bestandteile, wie Blei, Cadmium, PCB-haltige Kondensatoren oder mit Flammschutzmitteln behandelte Teile. Durch sachgerechtes Recycling können wertvolle Rohstoffe zurück gewonnen werden. Andererseits können von den Altgeräten bei unsachgemäßer Behandlung erhebliche Umweltschäden ausgehen.
Daher dürfen seit dem 24.03.2006 alte Elektro- und Elektronikgeräte nach den Regelungen des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) nicht mehr über die Mülltonne entsorgt werden. Stattdessen werden diese Abfälle getrennt gesammelt.
In Rheinland-Pfalz steht dafür ein Netz von Sammelstellen bereit, bei denen die Bürgerinnen und Bürger ihre Altgeräte aus privaten Haushalten kostenlos abgeben können. Viele Kommunen bieten darüber hinaus auch einen Abholservice an. Die Kommunen stellen die Altgeräte für die Hersteller zur Abholung bereit. Die Hersteller sind nach dem Gesetz verpflichtet, die Abholung sowie und die umweltgerechte Behandlung und Verwertung der Altgeräte zu organisieren und zu finanzieren.
Tipp: Viele Händler nehmen beim Kauf eines neuen Großgerätes, das beim Kunden angeliefert wird, das alte Gerät kostenlos mit.
Hinweis: Auch LED-, Energiesparlampen und Leuchtstoffröhren zählen zu den Elektroaltgeräten und dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden. Sie können ebenfalls bei den kommunalen Sammelstellen, vielfach aber auch im Einzelhandel zurückgegeben werden.
Verwertung schont wertvolle Rohstoffe
Die Ausstattung der Haushalte mit Elektrogeräten wächst seit Jahren. Früher oder später ist jedoch auch das modernste Gerät Schrott - und dennoch wertvoll. So gewinnt man aus 14 Tonnen Elektro-Altgeräten durchschnittlich etwa eine Tonne Kupfer. Um die gleiche Menge des Metalls aus Bergwerken zu schürfen, müssen bis zu 1.000 Tonnen Gestein bearbeitet werden.
Eine getrennte Erfassung von Altgeräten ermöglicht es, Wertstoffe wie beispielsweise Edelmetalle, Aluminium, Kupfer, Zink, Nickel oder hochwertige Kunststoffe zu nutzen.
Das Elektro- und Elektronikgerätegesetz regelt die Rücknahme und Verwertung von Altgeräten. Jeder Bürger und Gewerbetreibende kann (in haushaltsüblichen Stückzahlen und Geräteabmessungen) seine alten oder defekten, haushaltsüblichen Elektro- und Elektronikgeräte kostenlos abgeben. Diese Geräte sind von der allgemeinen Sperrmüllabfuhr ausgeschlossen.
An wen muss ich mich wenden?
Annahmestellen
Zur ordnungsgemäßen und umweltschonenden Entsorgung von Elektro-Altgeräten können die Kreisbürger vier Annahmestellen nutzen. Dort können Sie Ihre Altgeräte kostenlos abgeben:
Institution | Adresse | Öffnungszeiten |
Wertstoffhof Abfallzweckverband Rhein-Mosel-Eifel |
Deponie Eiterköpfe An der L 117 zwischen Plaidt und Ochtendung |
Mo, Di, Mi, Fr 8 - 17 Uhr Do 8 - 18 Uhr Sa 8 - 13 Uhr |
Caritas-Werkstätten St. Johannes | Ludwig-Erhard-Straße 14 56727 Mayen |
Mo-Fr 8 - 17 Uhr Sa 8 - 12 Uhr |
Rhein-Mosel-Werkstatt für behinderte Menschen GmbH | Hafenstraße 10 56575 Weißenthurm |
Mo-Fr 8 - 17 Uhr Sa 8 - 12 Uhr |
Wertstoffhof Kommunal Service Koblenz |
Fritz-Ludwig-Straße 6 56070 Koblenz |
Mo-Fr 7 - 17.45 Uhr Sa 9 - 12.45 Uhr |
Bitte beachten:
Für große oder schwere Geräte bringen Sie bitte eine Hilfsperson zum Ausladen mit. Das Betriebspersonal der Annahmestellen darf aus arbeitsschutz- und haftungsrechtlichen Gründen keine Geräte aus dem Fahrzeug ausladen. Die Anlieferung sollte bis spätestens 15 Minuten vor Ende der Öffnungszeit erfolgen.
Zuständige Stelle
Welche Gebühren fallen an?
Für private Haushaltungen ist die Abgabe von Elektroaltgeräten bei den kommunalen Sammelstellen im Bringsystem kostenlos. In einigen Fällen werden für die Abholung von Elektrogroßgeräten bei den Haushalten für die Transportleistung Gebühren erhoben.
Rechtsgrundlage
Enthalten in folgenden Kategorien
- Bauen und Wohnen (Bürger)
- Gewerbe und Wirtschaft
- Klima, Natur und Arten (Umwelt und Klima)
- Landwirtschaft und Umwelt
- Umwelt (Gewerbe und Wirtschaft)
- Umwelt (Landwirtschaft und Umwelt)
- Umwelt und Klima (Bürger)
- Ver- und Entsorgung (Wohnen und Verbrauchen)
- Wohnen und Umzug (Bauen und Wohnen)
- Wohnen und Verbrauchen