⇑ Tiere: Schlachten - Töten - Betäuben: Sachkundebescheinigung - Erteilung
Zuständige Mitarbeiter
Zugeordnete Abteilungen
Leistungsbeschreibung
Wer Tiere, die zur Herstellung von Lebensmitteln, Wolle, Häuten, Pelzen oder anderen Erzeugnissen gezüchtet oder gehalten werden, im Rahmen einer beruflichen Tätigkeit folgende Tätigkeiten durchführt
- Handhabung und Pflege von Tieren vor ihrer Ruhigstellung
- Ruhigstellung von Tieren zum Zweck der Betäubung oder Tötung
- Betäubung von Tieren
- Bewertung der Wirksamkeit der Betäubung
- Einhängen und Hochziehen der Tiere
- Entblutung lebender Tiere
- Schlachtung nach bestimmten religiösen Riten
hat gegenüber der zuständigen Behörde einen Sachkundenachweis zu erbringen.
An wen muss ich mich wenden?
Wenden Sie sich an die für Sie zuständige Kreisverwaltung.
Zuständige Stelle
Spezielle Hinweise für - Kreis Mayen-Koblenz
Tel.: 0261/108-455
E-Mail:
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Ausbildungszeugnisse
- ggf. Bescheinigung über Fortbildungen
- Personalausweis
Welche Gebühren fallen an?
Die Erteilung der Sachkundebescheinigung ist kostenpflichtig.
Die Gebühren bestimmen sich nach der jeweils geltenden Landesverordnung über Gebühren in Verbindung mit dem Besonderen Gebührenverzeichnis (Rahmensatz: 15,50 € bis 200,00 €).
Welche Fristen muss ich beachten?
Für die Antragstellung gibt es keine Frist.
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Das berufs- oder gewerbsmäßige Durchführen der o.g. Arbeiten ist nur mit Sachkundenachweis erlaubt.
Enthalten in folgenden Kategorien
- Anlagen, Waren und Stoffe (Unternehmen)
- Arbeitgeber sein (Unternehmen)
- Aus-, Weiterbildung und Sachkunde (Arbeitgeber sein)
- Befähigungs- und Sachkundenachweise (Unternehmensstart und Gewerbezulassung)
- Genehmigungen/Bescheinigungen (Gewerbe und Wirtschaft)
- Gewerbe und Wirtschaft
- Landwirtschaft/Veterinärwesen (Gewerbe und Wirtschaft)
- Prüfung und Nachweise für Sachkunde und Sicherheit (Anlagen, Waren und Stoffe)
- Unternehmensstart und Gewerbezulassung (Unternehmen)