⇑ Tierschutz weisungsbefugten Verantwortlichen benennen
Zuständige Mitarbeiter
Zugeordnete Abteilungen
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie
- als Betreiber einer Schlachteinrichtung oder als Gewerbetreibender im Durchschnitt wöchentlich mindestens 50 Großvieheinheiten schlachten oder
- Arbeitskräfte bereitstellen, die Schlachttiere zuführen, betäuben oder entbluten,
müssen Sie der zuständigen Behörde einen weisungsbefugten Verantwortlichen für die Einhaltung der Anforderungen des Tierschutzgesetzes benennen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Darlegung der Kenntnisse und Fähigkeiten des Verantwortlichen.
Welche Fristen muss ich beachten?
Keine