⇑ Zulassung eines Gebrauchtfahrzeuges aus dem Ausland
Zuständige Mitarbeiter
Zugeordnete Abteilungen
Leistungsbeschreibung
- bei einer Zulassung auf Firmen oder sonstige juristische Personen ist die Gewerbeanmeldung sowie das Handels-/Vereinsregister vorzulegen
- bei einer Zulassung auf minderjährige Personen sind die Ausweise der Erziehungsberechtigten, sowie deren Einverständniserklärungen vorzulegen
Welche Unterlagen werden benötigt?
- COC-Papier bzw. EG-Typgenehmigung des Herstellers, bei getypten Fahrzeugen ein Datenblatt oder ein Gutachten nach § 21 StVZO eines amtlich anerkannten Sachverständigen für den Kraftfahrzeugverkehr oder einer anerkannten Prüforganisation
- wenn das Fahrzeug älter als 3 Jahre ist den Prüfbericht der letzten Hauptuntersuchung
- Bescheinigung Hersteller/Händler, dass es sich um ein Gebrauchtfahrzeug aus dem Ausland handelt und noch keine deutsche Zulassungsbescheinigung Teil II ausgestellt wurde und Ausweisung des Herkunftslandes
- Kaufvertrag oder Rechnung zur Prüfung der Eigentumsverhältnisse im Original (Beträge können geschwärzt werden)
- ggf. Verzollungsnachweis, sollte das Fahrzeug nicht aus einem EU-Staat stammen
- elektronische Versicherungsbestätigungsnummer (eVB-Nummer)
- Personalausweis, alternativ Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung
- Banknachweis (EC-Karte/Kontoauszug)
- bei Firmen:
- Einzelfirmen die Gewerbeanmeldung
- Juristische Personen die Gewerbeanmeldung, den Handelsregisterauszug und das/die Ausweisdokument/e der/des Vertretungsberechtigten
- bei Vereinen den Auszug aus dem Vereinsregister
- ggf. Briefkopf mit eingedruckter Bankverbindung ggf. Vollmacht bei Vertretung durch Dritte
Welche Gebühren fallen an?
Die Höhe der Gebühren ist von einer Reihe verschiedener Faktoren abhängig. Wir bitten Sie daher um Verständnis, dass wir erst bei Zulassung des Fahrzeuges genaue Angaben zu den Gebühren machen können.
Was sollte ich noch wissen?
Zur Identifikation kann ein amtlicher Sachverständiger (z.B. TÜV, DEKRA) bestätigen, dass die Fahrgestellnummer mit dem CoC-Papier übereinstimmt. Die Bescheinigung ist im Rahmen der Zulassung vorzulegen.
Bitte beachten Sie den vorgezogenen Annahmeschluss (Mo-Fr. 11.45 Uhr sowie Do. 17.15 Uhr).