⇑ Windeltonne
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Leistungsbeschreibung
Die Windeltonne wird immer als eigenständiger Abfallbehälter mit einem Fassungsvermögen von 120 oder 240 Litern geliefert und ist nur für Windeln und sonstige Inkontinenzartikel bestimmt. Alle anderen Abfälle gehören nach wie vor in den Restabfallbehälter. Wichtig: Sie sind nicht dazu verpflichtet eine Windeltonne zu ordern. Sie können bei ausreichendem Volumen die Windeln und sonstige Inkontinenzartikel auch normal über den Restabfallbehälter entsorgen. Die Windeltonne unterscheidet sich aus Diskretionsgründen optisch nicht von den Restabfallbehältern.
Um die Windeltonne zu erhalten, ist ein schriftlicher Antrag notwendig. Das entsprechende Formular können Sie hier herunterladen. Dieser Antrag kann vom Betroffenen, pflegenden Angehörigen oder einem gerichtlich bestellten Betreuer gestellt werden.
Wird die Windeltonne für ein Kleinkind beantragt, so fügen Sie bitte eine Kopie der Geburtsurkunde des Kindes bei. Eine einfache (unbeglaubigte) Kopie genügt. Menschen mit Bedarf an Inkontinenzartikeln und/oder Windeln legen bitte eine Bestätigung des behandelnden Arztes vor. Dazu einfach das Antragsformular mit zum Arzt nehmen und ihn im vorbereiteten Feld unterschreiben lassen.
Die Auslieferung der Windeltonne erfolgt dann zeitnah durch den Behälterdienst der Kreislaufwirtschaft. Den Auslieferungstermin erhalten Sie mit dem Bewilligungsbescheid.
Zuständige Stelle
Welche Gebühren fallen an?
Die Windeltonne ist nicht kostenfrei. Für die Windeltonne wird jedoch keine Behältergebühr erhoben. Der Bürger zahlt lediglich die Leerungsgebühren und Zusatzzubehör (z.B. Filterdeckel oder Schwerkraftschloss), sofern dieses beantragt wurde.
Behältergröße | Gebühr/pro Leerung | Filterdeckel | Schwerkraftschloss |
120 Liter | 5,12 Euro | 54,00 Euro | 52,96 Euro |
240 Liter | 8,50 Euro | 65,00 Euro | 52,96 Euro |
Die Leerungen werden jeweils zu Beginn des nachfolgenden Jahres abgerechnet. Etwaiges Zusatzzubehör wird einmalig nach Montage abgerechnet.