⇑ Niederlassungserlaubnis für Absolventen deutscher Hochschulen
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Leistungsbeschreibung
Ausländische Staatsangehörige, die ihr Studium an einer staatlichen oder staatliche anerkannten Hochschule oder vergleichbaren Ausbildungseinrichtung im Bundesgebiet abgeschlossen haben können bereits nach zwei Jahren Aufenthalt mit einem Aufenthaltstitel zur Ausübung einer Beschäftigung, für eine selbständige Tätigkeit oder der Blauen Karte EU eine Niederlassungserlaubnis erhalten.
Voraussetzungen für die Niederlassungserlaubnis sind:
- Ihre Identität ist geklärt und Sie erfüllen die Passpflicht.
- Ihr Lebensunterhalt ist gesichert, ohne dass Sie öffentliche Mittel in Anspruch nehmen.
- Es liegt kein Ausweisungsgrund gegen Sie vor.
- Ihr Aufenthalt gefährdet oder beeinträchtigt nicht die Interessen der Bundesrepublik Deutschland.
- Sie besitzen seit zwei Jahren einen Aufenthaltstitel zur Beschäftigung oder zur selbständigen Tätigkeit oder eine Blaue Karte EU
- Sie haben einen Ihrem Abschluss angemessenen Arbeitsplatz.
- Sie haben 24 Monate lang Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung oder in eine andere Versorgungseinrichtung mit vergleichbaren Leistungen gezahlt
- Sie dürfen eine Erwerbstätigkeit ausüben und besitzen dafür alle erforderlichen Erlaubnisse.
- Sie haben ausreichende Deutschkenntnisse sowie Grundkenntnisse der deutschen Rechts- und Gesellschaftsordnung.
- Sie haben ausreichend großen Wohnraum für sich und Ihre Familie.
- Ihre Integration in die Lebensverhältnisse der Bundesrepublik Deutschland ist gesichert.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Nachweis der Erfüllung der Pass- und Visumpflicht
- Nachweis des gesicherten Lebensunterhalts
- Nachweis, dass Sie seit zwei Jahren eine Aufenthaltserlaubnis zur Beschäftigung oder zur selbständigen Tätigkeit oder eine Blaue Karte EU besitzen
- Nachweis über bezahlte Rentenversicherungsbeiträge oder Zahlungen an eine vergleichbare Versorgungseinrichtung
- Nachweis, dass Sie eine Erwerbstätigkeit ausüben dürfen und die dafür erforderlichen Erlaubnisse besitzen
- Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse sowie Grundkenntnisse der deutschen Rechts- und Gesellschaftsordnung
- Nachweis über ausreichenden Wohnraum für sich und Ihre Familie
- ein biometrisches Passbild
Welche Gebühren fallen an?
135 Euro
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Erteilung der Niederlassungserlaubnis muss vor Ablauf Ihres derzeitigen Aufenthaltstitels beantragt werden. Die Bearbeitung kann mehrere Wochen beanspruchen.
Rechtsgrundlage
- § 5 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) (Allgemeine Erteilungsvoraussetzungen)
- § 18b Aufenthaltsgesetz (AufenthG) (Niederlassungserlaubnis für Hochqualifizierte)
- § 284 Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III) (Arbeitsgenehmi-gung-EU für Staatsangehörige der neuen EU-Mitgliedstaaten)
- § 44 Aufenthaltsverordnung (AufenthV) (Gebühren für die Niederlassungserlaubnis)
Was sollte ich noch wissen?
Seit 1. September 2011 erhalten Sie die Niederlassungserlaubnis in Form einer Scheckkarte mit elektronischen Zusatzfunktionen. Nähere Informationen dazu erhalten Sie unter "Einführung des Elektronischen Aufenthaltstitels (eAT)".