⇑ Lebensmittelüberwachung
Zuständige Mitarbeiter
Zugeordnete Abteilungen
Leistungsbeschreibung
Die Lebensmittelüberwachung ist ein wichtiges Element in den Anstrengungen des Staates für die Gesundheit seiner Bürger. Ihre Aufgabe ist es, durch Kontrollen und Probenahmen in allen Phasen der Herstellung von Lebensmitteln und des Handels mit ihnen sicherzustellen, dass die Verbraucher nicht in ihrer Gesundheit gefährdet und auch nicht über die gekauften Produkte getäuscht werden. Um diese Ziele zu erreichen, werden die beispielsweise Betriebshygiene und die Einhaltung von Temperaturen ebenso überprüft wie die Zusammensetzung der Produkte und deren ordnungsgemäße Kennzeichnung.
Die Lebensmittelüberwachungsbehörden sind bei gewissen, in § 40 Absatz 1a LFGB geregelten Fällen verpflichtet, die Öffentlichkeit unter Benennung des betroffenen Unternehmens über bestimmte Verstöße im Bereich des Lebensmittelrechtes zu informieren. Das können zum Beispiel die Höchstmengenüberschreitung eines Pflanzenschutzmittels in Obst und Gemüse oder gravierende Hygienemängel in einem Lebensmittelbetrieb sein. Diese Veröffentlichungen sollen die Transparenz für die Verbraucherinnen und Verbraucher erhöhen und eine aktive Information ermöglichen. Sie stellen jedoch keine Warnungen vor den aufgeführten Produkten und Betrieben dar, da die Vorschrift des § 40 Abs. 1a LFGB nicht zwingend eine Gesundheitsgefahr voraussetzt. Öffentliche Warnungen vor gesundheitsschädlichen Erzeugnissen finden Sie unter www.lebensmittelwarnung.de
Veröffentlichungen_nach_40_Abs_1a_1 LFGB_KVMYK.pdf
Veröffentlichungen_nach_40_Abs_1a_2 LFGB_KVMYK.pdf
Veröffentlichungen_nach_40_Abs_1a_3 LFGB_KVMYK.pdf
Betriebe, in denen Tiere geschlachtet oder Fleisch zerlegt und verarbeitet wird, und die mehr als ein Drittel der Produktion an andere Betriebe oder eigene Filialen abgeben, benötigen eine behördliche Genehmigung.