⇑ Beurkundungen
Zuständige Mitarbeiter
Zugeordnete Abteilungen
Leistungsbeschreibung
In manchen Lebenssituationen sind Beurkundungen unumgänglich. Wir bieten Ihnen kostenlos folgende Beurkundungen nach vorheriger Terminvereinbarung mit dem zuständigen Mitarbeiter an:
- Vaterschaftsanerkennung
- Widerruf der Vaterschaftsanerkennung, wenn die Anerkennung nach einem Jahr nicht wirksam geworden ist
- Zustimmung der Mutter zur Vaterschaftsanerkennung
- Zustimmung der gesetzlichen Vertreter, wenn die Erklärenden noch minderjährig sind
- Zustimmung des Ehemannes der Mutter, wenn die Scheidung vor Geburt des Kindes anhängig war und ein anderer Mann die Vaterschaft anerkannt hat
- Unterhaltsverpflichtung gegenüber Kindern, Jugendlichen und Heranwachsenden bis zum 21. Lebensjahr
- Unterhaltsverpflichtung zu Gunsten des Betreuenden Elternteils
- Gemeinsame Sorgeerklärung
Bitte vereinbaren Sie vorher einen Termin! Bringen Sie Ihren Personalsausweis und Reispass mit!