⇑ Wohnraumförderung
Zuständige Mitarbeiter
Zugeordnete Abteilungen
Leistungsbeschreibung
Förderprogramme des Landes Rheinland-Pfalz
Zuständig für die Erstellung der Förderprogramme (zum Beispiel: Wohneigentum, Modernisierung und Mietwohnungsbau) ist das Ministerium der Finanzen. Informationen sowie Antragsformulare finden Sie auf den Internetseiten der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB), die diese Aufgabe im Auftrag des Ministeriums wahrnimmt.
Bewilligungsstellen im Landkreis Mayen-Koblenz
Über die Förderungsanträge der Antragsteller, deren Wohnung in einer Stadt oder einer Gemeinde im Landkreis Mayen-Koblenz liegt, entscheidet die Kreisverwaltung Mayen-Koblenz, Referat Bauverwaltung, Kreisstraßen, Wohnraumförderung.
In den großen kreisangehörigen Städten Mayen und Andernach entscheidet die jeweilige Stadtverwaltung über die Förderanträge.